EU Führerschein 2013: Klasse AM

Der 50ccm Mopedausweis heißt ab 2013 Führerschein Klasse AM.

Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf 50 PS vor.

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ALLE EU FÜHRERSCHEINKLASSEN 2013 AUF EINEN BLICK

Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller, ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran. Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln das spart Zeit und schont die Nerven!

Führerscheinklasse AM

1000PS bringt Licht ins Dunkel! Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen (wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch, haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht.

Ich bin 15 Jahre alt. Wie komme ich zu meinem Moped-Führerschein?

Das Ding wird im Amtsdeutsch natürlich nicht Mopedschein sondern Führerscheinklasse AM genannt. Neu daran ist, dass es sich nun nicht mehr um einen Mopedausweis sondern um einen echten Führerschein handelt. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist das Mindestalter von 14 ½ Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten und von 15 ½ Jahren ohne deren Zustimmung.

Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub (ARBÖ, ÖAMTC) stattfinden. Der Theoriekurs darf außerdem von Schulen abgehalten werden und umfasst 6 Stunden. Außerdem musst Du 8 Fahrstunden absolvieren, davon dürfen bis zu 6 Stunden am Übungsplatz stattfinden, 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren werden.

Die Theorieprüfung ist dann je nach Ausbildungsstätte ein Papierfragebogen oder ein Computertest. Fahrprüfung gibt es keine, die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt. Das Führerscheindokument, also die Scheckkarte wird Dir danach per Post zugestellt und ist ein international gültiger Führerschein. Es gibt auch keine Probezeit, die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zu Deinem 20. Geburtstag

Was darf ich mit 'AM' fahren?

Einspurige und dreirädrige Mopeds mit maximal 50 Kubik Hubraum und maximal 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600 Watt Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit. Die Klasse AM darf außerdem mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU aber eingeschränkt werden.

Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Kategorien auf einen Blick

FührerscheinklasseFahrzeuge
AMZwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 45 km/h, maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW bei Elektromotoren. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu 350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder 4 kW bei Dieselmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren.
A1 / B Code 111Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A2Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
AZweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen), Dreirädrige KFZ

Bericht vom 10.10.2016 | 77.999 Aufrufe

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