EU Führerschein 2013: Klasse A

Hier alle Informationen zum großen A-Schein.

Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf 50 PS vor.

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ALLE EU FÜHRERSCHEINKLASSEN 2013 AUF EINEN BLICK

Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller, ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran. Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln das spart Zeit und schont die Nerven!

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Führerscheinklasse A

1000PS bringt Licht ins Dunkel! Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen (wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch, haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht.

Was muss ich schließlich tun, um mit der Klasse A echte, große Maschinen fahren zu dürfen?

Ohne Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen 23 ½ Jahre. Bei Besitz von A2 kannst Du frühestens 1 ½ Jahre nach der erfolgreichen A2-Fahrprüfung damit beginnen. Eine gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht, letzterer entfällt bei Besitz der Klasse B.

Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer und schließlich 12 Fahrstunden. Grundsätzlich gilt wie auch bei den Klassen A1 und A2: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung solltest Du bereits im Februar oder März die Theorie abschließen, um im März oder April dann die Fahrstunden und die Prüfung erledigen zu können. Damit steht Dir bereits der Frühsommer zum Fahren zur Verfügung. In den Sommerferien ist es oftmals zu heiß und zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.

Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt beim Besitz der Klasse B) und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 24. Geburtstag stattfinden sofern Du nicht schon die Klasse A2 besitzt (mehr darüber im nächsten Punkt). Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.

Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde. So wie bei den Klassen A1 und A2 musst Du beim Direkteinstieg in die Klasse A eine Mehrphasenausbildung absolvieren. Diese sieht nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining vor sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen.

Und wenn ich bereits die Klassen A1 oder A2 habe, wird mir etwas angerechnet?

Es gibt auch hier keinen automatischen Aufstieg in die nächst höhere Führerscheinklasse, nach zwei Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung muss zum Upgrade auf die Klasse A aber nur entweder eine Fahrprüfung abgelegt werden oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining. Willst Du aber direkt von A1 auf A wechseln, musst Du zur Fahrprüfung antreten und mindestens 24 Jahre alt sein. Die Theorie entfällt in beiden Varianten.

Welche Motorräder darf ich mit der Klasse A fahren?

Alle! Im Klartext Motorräder mit oder ohne Beiwagen und dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS). Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kosten für das Fahrzeug: Einsteigermotorräder gibt es am Gebrauchtmarkt schon ab 2.500 Euro, damit wird sich die Freude aber auf Dauer in Grenzen halten. Besser man rechnet mit ca. 5.000 Euro aufwärts für ein junges Nakedbike der mittleren Hubraumklasse. Damit hat man lange Freude und kriegt auch noch gutes Geld beim Wiederverkauf. Nach oben gibt es auch beim Motorrad keine Grenzen. Supersportler mit 1000 Kubik und über 180 PS kratzen bereits an der 20.000 Euro Marke (Yamaha, Honda, Kawasaki, Suzuki, BMW) oder haben diese längst durchbrochen (MV Agusta, Ducati, Bimota). Auch für 'Eisenhaufen' von Harley Davidson kann man eine Menge Geld loswerden. Der Vorteil dabei ist allerdings der höchste Werterhalt von allen Marken.

Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Klassen auf einen Blick

FührerscheinklasseFahrzeuge
AMZwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 45 km/h, maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW bei Elektromotoren. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu 350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder 4 kW bei Dieselmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren.
A1 / B Code 111Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A2Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
AZweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen), Dreirädrige KFZ

Bericht vom 03.10.2016 | 106.759 Aufrufe

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