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Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit
den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen
gelten und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst
darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus
Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25
Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der
Prüfungsfahrt erlebten Situationen.
Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der
Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig
ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit
dauert zwei Jahre, mindestens aber bis zum 20. Geburtstag Da es sich
beim Führerschein der Klasse A1 um eine Mehrphasenausbildung handelt,
musst Du nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit
verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining
sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine
Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolvieren. Die Mehrphasenausbildung
musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A
machen. Bist Du im Übrigen bereits zwei Jahre im Besitz des B Code
111-Führerscheins, kannst Du die 6 Fahrstunden für die Klasse A1
anrechnen lassen.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit
maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal
0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht
weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15
kW (20 PS). Die Klasse A1 ist im internationalen Verkehr gültig. |