Motorrad Fahrverbot Tirol

Pfusch Lösung sorgt für Unruhe

Paukenschlag! Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe verbietet laut ihrer Ansicht besonders lauten Motorrädern die Fahrt auf einigen beliebten Tiroler Straßen. Das Problem: Bei der Definition von "zu laut" hat man wenig Sachverstand bewiesen und eine unfaire und praxisferne Lösung umgesetzt. Zahlreiche Motorradfahrer werden nun vollkommen unschuldig bestraft.

Im aktuellen Video auf unserem YouTube Kanal habe ich euch alle Informationen zum aktuellen Fahrverbot in Tirol zusammengestellt.

Auf folgenden Straßen gilt die neue Regelung

  • B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
  • B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
  • L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
  • L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
  • L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
  • L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar

Für welche Motorräder gilt das Fahrverbot in Tirol

Wenn im Zulassungsschein ein Standgeräusch von über 95 dB eingetragen ist. Grotesk! Denn für die Zulassung von Motorrädern arbeiten die Hersteller nach einer vollkommen anderen Messmethode. Man arbeitet mit der Richtlinie ECE-R41.04. Dort ist ein Lärmlimit von 77 dB(A) in der beschleunigten Vorbeifahrt festgeschrieben. Details und Gedanken dazu im Video!

Somit verbietet man nun Motorräder welche von Herstellern nach aktuellen Regeln gebaut worden sind. Diese Motorräder wurden für teures Geld von gesetzestreuen Steuerzahlern gekauft und zugelassen. Dafür wurden noch mal jede Menge Steuern abgeliefert. Und nun wird nach anderen Regeln und Messmethoden das Fahren dieser Motorräder auf einigen Straßen untersagt? Grotesk!

Unfaires Motorradfahrverbot in Tirol

Grotesk ist die Situation besonders auch deswegen, weil die regionale Bevölkerung die Probleme sehr genau angesprochen haben. Sie haben sich sogar in einer Studie gegen pauschale Wochenendfahrverbote ausgesprochen. Als störend empfanden sie vor allem laut hochdrehende Motorräder in den Brems- und Beschleunigungszonen. Doch um diese Lärmsünder zu entlarven, muss man wohl oder übel regional mit Gesetzeshütern aktiv sein und kann dies nicht einfach mit einem Standgeräusch Wert im Zulassungsschein begrenzen. Wer also mit mit einem touristischen Motorrad welches 96dB Standgeräusch hat im 6. Gang mit 50km/h den Pass hinunter fährt, muss ab 10 Juni Strafe zahlen. Vorgesehen sind bis zu 220 Euro. Wer sein Motorrad mit einem lauten Fahrgeräusch mit 12.000 U/min aus den Kurven heulen lässt kommt ungestraft davon? JA! Solange sein akademisches Standgeräusch im Zulassungsschein 95dB unterschreitet. Also mit dieser Regel werden vollkommen unschuldige Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer bestraft und die lärmenden Hohlköpfe können weitermachen wie bisher. Alle Informationen aus erster Hand auf der Seite der Landesregierung. => Link

Bericht vom 29.05.2020 | 50.574 Aufrufe

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