Ausmahme für Roller und Motorräder
Zweiräder bleiben von Überwachung verschont
Österreichs neue StVO-Novelle bringt gute Nachrichten für Zweiradfahrer. In verkehrsberuhigten Zonen sollen künftig nur mehrspurige Fahrzeuge von Überwachungskameras erfasst werden. Was bedeutet die Regelung konkret für Biker, Rollerfahrer und Moped-Piloten?
Ausnahmeregelung für einspurige Kraftfahrzeuge in verkehrsberuhigten Zonen beschlossen
Die österreichische StVO-Novelle bringt eine bedeutende Klarstellung für Zweiradfahrer: Einspurige Kraftfahrzeuge bleiben von den Überwachungskameras in künftigen verkehrsberuhigten Zonen ausgenommen. Die am 16. Oktober 2025 verkündete Entscheidung betrifft den Paragraf 36 der StVO-Novelle und stellt sicher, dass die Kamerasysteme in neu eingerichteten verkehrsberuhigten Zonen ausschließlich mehrspurige Fahrzeuge erfassen dürfen.
Zweiräder als Bestandteil urbaner Mobilität
Die Arge 2Rad, der Dachverband der österreichischen Motorradindustrie und Motorradimporteure, begrüßt die Regelung. Generalsekretärin Karin Munk erläutert die Hintergründe: Motorräder, Roller und Mopeds benötigen wenig Platz, entlasten den ruhenden Verkehr und weisen insbesondere im stark wachsenden Segment der elektrisch betriebenen Zweiräder einen guten ökologischen Fußabdruck auf. Die Ausnahme berücksichtigt diese Eigenschaften einspuriger Kraftfahrzeuge im urbanen Raum.
Neue Regelung mit klaren Rahmenbedingungen
ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel verweist auf die rechtlichen Eckpunkte der Novelle: Städte und Gemeinden erhalten ein international übliches Instrument für die Verkehrsgestaltung in ihren Zentren. Die Umsetzung sieht eine Ausschilderung kamerabasierter Systeme sowie eine definierte Bedarfsprüfung durch die Behörde vor. Durch die Einschränkung der Kontrollmöglichkeit auf Fahrverbote für Mehrspurige soll die Vollziehbarkeit und Akzeptanz der Maßnahme erhöht werden.
Bericht vom 16.10.2025 | 595 Aufrufe