|
Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit
der Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 17 ½ Jahre. Eine
gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht, letzterer entfällt bei Besitz der
Klasse B.
Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den
allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten
(entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie einen 8-stündigen Theoriekurs
mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer und schließlich 12 Fahrstunden.
Grundsätzlich gilt wie auch beim A1-Führerschein: Die optimale Zeit für
die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung solltest
Du im ersten Quartal die Theorie abschließen, um dann spätestens im
April die Fahrstunden und die Prüfung erledigen zu können. Damit steht
Dir bereits der Frühsommer zum Fahren zur Verfügung. In den Sommerferien
ist es in der Regel zu heiß und zu anstrengend, um am Übungsplatz
entspannt Fahrübungen zu machen.
Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen
Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt beim
Besitz der Klasse B) und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die
Fahrprüfung selbst darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden. Sie
besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen,
mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der,
während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.
Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen
Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird
danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, wenn sie
nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde. So wie
bei der Klasse A1 musst Du beim Direkteinstieg in die Klasse A2 eine
Mehrphasenausbildung absolvieren. Diese sieht nach 2 bis 12 Monaten ein
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und
Gefahrenwahrnehmungstraining vor sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14
Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Die
Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der
Klassen A1, A2 oder A machen. |