Blinker - ihre Geschichte und die Technik

Geschichtsstunde: wie kam es zum Einsatz von Blinkern?

"Der Fahrtrichtungsanzeiger (Österreich und Deutschland) bzw. der Richtungsanzeiger (Schweiz) ist eine lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen und dient Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Ankündigung hierzu. In der Regel ist dieser als Blinklicht umgesetzt. Er wird umgangssprachlich als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung" - so sieht es das Nachschlagewerk Wikipedia. Jedoch sind Blinker mehr – sie sind Teil jedes Customprojekts und richtig platziert, werten sie jedes Bike auf. Es gibt sie aus Metall, Kunststoff, mit Lang Arm oder Kurz Arm, in Carbon, Rund, Oval, eckig oder Sternförmig. Mit dem eigentlich öden Teil befassen sich heute mehr und mehr Designer, Elektroniker als auch Techniker in Windkanälen. Wir haben uns für euch schlau gemacht um mehr über Technik bzw. deren Geschichte zusammengetragen.

Ursprünglich waren es keine elektrischen Lichter, sondern sogenannte Winker, die zuerst manuell, später mit einem Elektromagneten ausgefahren wurden. Erfunden wurde dieses Ding von einer Frau. Florence Lawrence, ein Kanadische Stummfilmstar zeigte eine große Leidenschaft für das damals neuartige Automobil. 1914 tüftelte Sie an ihrer bahnbrechenden Erfindung, dem auto signaling arm. Durch einen einfachen Knopfdruck hob und senkte sich eine Flagge an der hinteren Stoßstange des Automobils, um andere Fahrer darüber zu informieren, wohin das Auto als nächstes fuhr das waren die ersten Blinker. Lawrence schaffte es jedoch nicht ihre Erfindung an den Mann zu bringen bzw. zu patentieren und starb verarmt.

Erst im Jahr 1922 wurden die ersten Fahrtrichtungsanzeiger als Armwinker in einem Gehäuse eingebaut. Anfangs wurden sie noch über Bowdenzüge bewegt. Es gab auch verschiedene Versuche mit Fahrtrichtungsanzeigern aus bemaltem Blech, die von Hand aus dem Fahrzeug geschoben wurden. Erst 1924 bekamen die beiden Deutschen Eugen Zipperle und August Nagel einen Gebrauchsmusterschutz für den Armwinker mit Gehäuse. Im Jahr 1925 baute Robert Bosch den ersten elektrischen ausklappbaren und zusätzlich beleuchteten Fahrtrichtungsanzeiger, der aber nicht pendelte. Den ersten elektrisch pendelnden Armwinker führte Alfred Schwarz 1927 ein.

In den USA wurden ab ca. 1938 Blinkleuchten als Fahrtrichtungsanzeiger verwendet. 1939 begann Buick mit der Installation von Blinkern als Standardfunktion. Bosch baute ab den 1950er Jahren elektrische Blinker-Anlagen bzw. -Leuchten als Alternative zu den bis dahin üblichen Winkern. In der Straßenverkehrsordnung war es bis 1956 vorgeschrieben, dass ein Fahrtrichtungsanzeiger die Kontur des Fahrzeugs verändern musste. Ab 1956 wurden für neue PKW und LKW, Blinker vorgeschrieben. Fahrtrichtungsanzeiger für Motorräder wurden erst 1962 laut StVZO vorgeschrieben.

Die Einführung von Fahrtrichtungsanzeiger in Motorrädern war seinerzeit nicht unumstritten. Bezogen auf die verpflichtende Einführung derselben bei Motorrädern schrieb der Journalist Carl Hertweck 1960: Überflüssig und gefährlich (…) Der gute Fahrer fährt so, dass jeder Hintermann und jeder Gegenkommer schon aus seiner Fahrweise sehen muss, was er will.

Was sagt das Gesetz?

§54 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 2.an Krafträdern - paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein.

Die seit über 30 Jahren gültige StVZO wurde durch die aktuell geltende Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), kurz ECE Richtlinien ersetzt. Sie regelt die einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge.

Diese ECE Regelung kann auch an älteren, nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge angewendet werden. Demnach dürfen auch solche älteren Fahrzeuge mit, nach ECE Recht zugelassenen Blinkern, ausgestattet werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die gesamte Lichtanlage europäischem Recht entspricht. Damit gelten dann auch die geringeren Abstände (hinten 180mm, vorn 240mm Abstand der leuchtenden Flächen)

Seit dem 17.06.2003 werden alle Motorräder in Deutschland nach der EG-Richtlinie 93/92/EWG zugelassen.

Wie sieht jetzt die Praxis aus?

Fans von Classic Bikes sind stark in Vorteil, denn bei einer Erstzulassung vor 01.01.1962 werden keine Blinker am Motorrad verlangt sprich an Oldtimern sind keinen Blinker nötig. Für alle anderen gelten folgende Regeln:

Motorräder müssen paarweise mit Blinkern ausgestattet sein. Blinker mit einer E-Zulassungsnummer (Prüfzeichen) können ohne weiteres verbaut werden und bedürfen keine TÜV Abnahme. Sie müssen jedoch ein (E) mit nachfolgender Zahl für den Ländercode tragen. (z.B.: (E1) = Deutschland oder (E11) = Großbritannien etc.) Die Bezeichnung (50R) sagt aus dass die Blinker für Motorräder geprüft wurden. Diese geprüften Blinker müssen nicht in die Papiere eingetragen werden.

  • Die vorderen Blinker haben die Kennzeichnung: 1, 1a, 1b, 11.
  • Die hinteren Blinker haben die Kennzeichnung: 2, 2a, 2b, 12.

Es müssen bestimmte Abstandsmaße und Einsehbarkeitswinkel bei der Montage eingehalten werden.

  • Hinterer Blinker: Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss zur verlaufenden senkrechten Ebene (Reifenmitte) mindestens nach EG ECE R 53 - 90mm (120 mm) betragen.
  • Vorderer Blinker: Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zur verlaufenden senkrechten Ebene mindestens nach EG / ECE R 53: 120 mm bzw. der Abstand vom Rand des Scheinwerfers zum inneren Rand mindestens 20 mm betragen.
  • Bei Ochsenaugen blinkern muss der Abstand zueinander mindestens 560mm betragen.
  • Die Blinker dürfen nur maximal 300 mm vom Ende des Motorrads entfernt angebracht werden.
  • Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss zwischen 350 und 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
  • Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein.

Licht und Blinkfrequenz

Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 StVZO, in der Schweiz nach Art. 79 Abs. 2 VTS auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30). Die Blinker müssen in der Schweiz spätestens nach einer Sekunde bzw. in Deutschland nach 1,5 Sekunden nach Betätigen des Fahrtrichtungsschalters aufleuchten. In Deutschland muss der Blinkgeber so takten, dass die relative Hellzeit der Blinkleuchten 30 % bis 80 % beträgt. Es ist nicht erforderlich, dass der Blinkrhythmus mit der sogenannten Hellphase beginnt.

Für die Blinkerkontrolle gilt: Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden. Leuchten zur Blinkerkontrolle sind nicht nötig, wenn man anhand der Schalterstellung das Einschalten erkennen kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fahrzeug nach EG zugelassen wurde. Bei Ausfall eines Blinkers leuchtet die Kontrollleuchte in einer deutlich schnelleren Frequenz. (gilt jedoch nicht bei lastunabhängigen Blinkerrelais). Bei zwei vorhandenen Kontrollleuchten leuchtet immer nur diejenige der betreffenden Fahrzeugseite.

In der Schweiz ist das Anbringen von Richtungsblinkern detailliert in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge VTS (SR 741.41) geregelt. In Österreich regelt dies das KFG - § 135 KFG Kraftfahrgesetz. Dieses Bundesgesetz trat mit 1. Jänner 1968 in Kraft. Die ausschließliche Zulässigkeit von gelbrotem Blinklicht für Fahrtrichtungsanzeiger (§ 19 Abs. 2) wurde mit 1. Jänner 1973 angewiesen.

Vorbildlich zeigte sich die österreichische Gendarmerie in den 50er Jahren. Die Motorrad Staffel fuhr damals Fahrzeuge wie Puch 250 SG, BMW R 60 oder auch noch Harley Davidson Motorräder die ihnen von den Alliierten überlassen wurden. Blinkleuchten wurden anfangs nicht am Fahrzeug montiert, sondern an den Handschuhen. Die beiden Kontaktpole, über die eine Lampe zum Leuchten gebracht wurde, saßen am Daumen und am Zeigfinger. Wurde Daumen und Zeigfinger pulsierend zusammengedrückt, so blinkte die Lampe am Handschuh.

Generell ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben, wobei in einigen Ländern, beispielsweise in der Schweiz, in den USA oder in Kanada am Heck rot leuchtendes Licht ebenfalls zugelassen ist. Es können umgeschaltete Bremslichter sein. Damit ist es möglich, dieselbe Lampe als Blink-, Brems- und Schlusslicht zu verwenden. Rote Blinklichter sieht man meistens bei Direktimporten aus den USA. In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. (bis Erstzulassung 1. Januar 1970) Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmals zugelassen wurde. In der Schweiz sind sowohl gelbe als auch rote Blinker erlaubt. Dabei spielt das Baujahr keine Rolle (Dies gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug original mit roten Blinkern ausgeliefert wurde).

Ochsenaugen

Die Vorschrift von 1962 ließ dem Hersteller offen, ob die Blinkleuchten paarweise vorn und hinten oder nur mit einem am Lenkerende angebrachten Paar (Mindestabstand von 560 mm zueinander) montiert wurden. Während japanische Hersteller wie Honda, Kawasaki, Suzuki und Yamaha, amerikanische Produzenten wie Harley-Davidson oder britische und italienische Hersteller bei ihren Modellen stets zwei Paar Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten verwendeten, hat insbesondere BMW serienmäßig nur Ochsenaugen am Lenkerende angebracht.

Durch die 1984 erfolgte Einfügung von Absatz 1a in § 54 der StVZO[6] durften hintere lichttechnische Einrichtungen nicht mehr an beweglichen Teilen (Lenker) angebracht sein, während die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein dürfen. Zu den im Zubehörhandel im Zuge der Nostalgiewelle angebotenen Ochsenaugen sind damit zusätzlich hinten zwei fest angebrachte Fahrtrichtungsanzeiger anzubringen. Vor Erstzulassung 1. Januar 1987 sind weiterhin nur zwei Ochsenaugen am Lenker als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger am Motorrad zulässig.

Kurz und knapp:

Wenn man auf hintere Blinker verzichten möchte, muss der Lenker mindestens 560mm breit sein und das Motorrad muss Baujahr 1986 oder älter sein. Als Blinker kommen dann nur Modelle mit Wellenlinie als Prüfzeichen infrage. Blinkermodelle mit E-Prüfzeichen dürfen nur im Zusammenspiel mit hinteren Blinkern gefahren werden.

Was muss ich beachten, wenn ich Blinker mit stark abweichender Leistungsaufnahme anschließen möchte? Die einfachste Lösung des Problems wäre ein Austausch des originalen Blinkrelais gegen ein lastunabhängiges Teil. Dies ist leider bei Fahrzeugen mit integrierten Blinkrelais nicht immer möglich. Fahrzeuge mit integriertem Blinkrelais können mit Canbus ausgerüstet sein aber auch viele ohne Canbus, wie Yamaha XVS1300 oder Harleys mit TSSM. Da der Austausch des Blinkrelais hier nicht funktioniert, muss eine andere Lösung her. Häufig lässt sich das Problem mit eigenen Leistungswiderständen, die man parallel schaltet, lösen.

Rechenbeispiel:

  • Serienblinker hat z.B. 10 Watt
  • ein LED-Blinker hat 1,5 Watt
  • Die Differenz aus den beiden Werten: 8,5 Watt

Um eine korrekte Blinkfrequenz zu gewährleisten ist ein Widerstand parallel zum LED Blinker einzusetzen, Die 8,5 Watt Differenz werden daher mit einem Leistungswiderstand von 16,94 Ohm (rechnerisch nach Ohmschen Gesetz R = U² / P ) ausgeglichen. Da dieser Widerstandswert üblicherweise nicht angeboten wird, nimmt man den Standardwert der am nächsten liegt. Das wäre in diesem Fall ein Leistungswiderstand von 15 Ohm/25 Watt (hier die Wärmeleistung).

Immer öfter sind aber aufwendigere Lösungen notwendig, die zum Beispiel die Fa. Kellermann in Form von Produkten wie I.Sed V6, Ised V12 und I.Bos CL1, I.BOS EL1 etc anbietet. Insbesondere wenn das Fahrzeug original schon mit LED Blinkern ausgestattet ist, hilft es oft nur, auf eine für das Modell passende Lösung aus dem Fachhandel zurückzugreifen. Das Problem dabei ist, dass häufig eine andere Betriebsspannung an die Zubehörblinker gesendet wird. Eine Lösung mit Widerständen scheidet dann aus.

Seit gut einem Jahrzehnt verwenden immer mehr Fahrzeughersteller CAN BUS - Systeme(Controller Area Network). Der Sinn dieser Systeme liegt in der Vernetzung sämtlicher Steuergeräte zur Erstellung umfassender Diagnosen . Weiters spart ein Canbus System Kosten und Gewicht, da nur eine Leitung für die Kommunikation notwendig ist). Computer überwachen, regeln und steuern sämtliche Komponenten. Eine Besonderheit gibt es bei Harleys mit HD Lan, Hier sind die Armaturen Teil des Canbusses, von dort wird dann der Blinker gesteuert, der aber selber wieder hart verdrahtet ist. Schmelzsicherungen werden überflüssig, denn sobald ein unüblicher Stromwert erreicht wird, wird die Leitung unterbrochen. Sprich - sobald eine Fehlfunktion vorliegt, schaltet das System automatisch ab. Was grundsätzlich als gute Innovation klingt zeigt spätestens beim Umbau von Blinkern seine Tücken. Werden dann nämlich die vorhandenen Blinker mit 21 Watt Glühlampen z.B. gegen 1,5 Watt LED Blinker ausgetauscht, registriert das CAN BUS System einen Fehler, denn die Stromaufnahme ist plötzlich eine viel geringere.

Bei neueren Modellen der Marke Triumph erfolgt die Anpassung nach Blinkertausch durch den Fahrer bzw. Umbauer mittels Tastenkombination. Bei BMW und Harley muss ein Techniker mit Laptop ran. Hier gilt es die Parameter des Fahrzeugs umzustellen. Bei KTM gibt es Modelle bei denen die Blinker direkt von der Tachoeinheit angesteuert werden. Hier sind schon kluge Köpfe gescheitert. Bei Suzuki Bandit wurden 7 polige Blinkerrelais verwendet. Bei vielen neuen Modellen der Marke Moto Guzzi wiederum ist es egal ob 6W, 10W oder 21W Glühlampen verwendet werden. Indian bietet um knapp 170€ ein komplettes Umbaukit für LED Blinker an. usw. Ein Patentrezept gibt es nicht, am besten fragt man beim Händler nach oder informiert sich direkt beim Zubehörlieferant.

Text: GAU

Nachtrag

Quellen:

http://motorrad.wikia.com

www.historicvehicle.org

http://deacademic.com

www.verkehrsportal.de

http://forum.motorang.com

www.1000ps.at/motorradrecht

  • Wann muss ich blinken: Beim Anfahren und beim Abbiegen ist das Licht rechtzeitig und deutlich zu betätigen (mindestens 3 Mal). Somit ist hier alles gesagt.
  • Kurios: Bei der Zündapp KS 80 gab es die Sonderbauform des Wechselstrom-Wechselblinkrelais (6V),welches die Blinker auf der jeweiligen Fahrzeugseite abwechselnd vorne und hinten aufleuchten ließ, um die NC-Akkus der Ladeanlage zu schonen. An diesen Motorrädern dürfen keine vorderen Blinker angebaut werden, die nach hinten sichtbar sind und keine hinteren, die nach vorne sichtbar sind 

Bericht vom 13.03.2019 | 105.573 Aufrufe

Empfohlene Berichte

Pfeil links Pfeil rechts