EU Führerschein 2013: Klasse A2

Der Leichtmotorradführerschein heißt ab 2013 Klasse A2.

Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf 50 PS vor.

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Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller, ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran. Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln das spart Zeit und schont die Nerven!

Führerscheinklasse A2

1000PS bringt Licht ins Dunkel! Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen (wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch, haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht.

Ich bin 18 Jahre alt und habe noch keine Moped- oder 125er- Erfahrung. Wie und wo kann ich die Prüfung für die Führerschein-Klasse A2 machen?

Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 17 ½ Jahre. Eine gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht, letzterer entfällt bei Besitz der Klasse B.

Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B) sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer und schließlich 12 Fahrstunden. Grundsätzlich gilt wie auch beim A1-Führerschein: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung solltest Du im ersten Quartal die Theorie abschließen, um dann spätestens im April die Fahrstunden und die Prüfung erledigen zu können. Damit steht Dir bereits der Frühsommer zum Fahren zur Verfügung. In den Sommerferien ist es in der Regel zu heiß und zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.

Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt beim Besitz der Klasse B) und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.

Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde. So wie bei der Klasse A1 musst Du beim Direkteinstieg in die Klasse A2 eine Mehrphasenausbildung absolvieren. Diese sieht nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining vor sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen.

Wenn ich bereits die Klasse A1 habe, wird mir etwas angerechnet?

Es gibt zwar keinen automatischen Aufstieg in die nächst höhere Führerscheinklasse, nach zwei Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung muss zum Upgrade auf die Klasse A2 aber lediglich eine Fahrprüfung abgelegt werden oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining. Die Theorie entfällt.

Welche Motorräder darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Motorräder mit oder ohne Beiwagen und maximal 35 kW (48 PS) Leistung sowie maximal 0,2 kW/kg Eigengewicht (Deine Maschine muss also mindestens 175 Kilo wiegen). Eine ungedrosselte Version als Originalvariante ist mit maximal doppelter Leistung (daher höchstens 70 kW oder 96 PS) zulässig. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS) sind erlaubt.

Ich bin 18 Jahre alt und habe bereits einen Moped-Führerschein. Muss ich neuerlich eine Prüfung ablegen?

Als Besitzer eines Mopedführerscheins kannst Du leider nicht den Schein umschreiben lassen, sondern musst neuerlich eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen. Sei aber nicht traurig darüber, die Praxisübungen ermöglichen Dir, Erfahrungen mit großen Maschinen zu erlangen immerhin sind nur 48 PS im Vergleich zu einem Moped mit gerade mal 3 PS ein gewaltiger Unterschied. Das kommt ja schließlich auch Deiner Sicherheit zugute.

Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Klassen auf einen Blick

FührerscheinklasseFahrzeuge
AMZwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 45 km/h, maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW bei Elektromotoren. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu 350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder 4 kW bei Dieselmotoren oder 4 kW bei Elektromotoren.
A1 / B Code 111Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A2Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg, Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
AZweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen), Dreirädrige KFZ

Bericht vom 04.10.2016 | 147.637 Aufrufe

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