Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung
geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt,
sowie gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen.
(Erste-Hilfe-Ausrüstungsempfehlung, Önorm 5100)
Der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges hat für die Bereitstellung zu sorgen.
Diese Bestimmung bezieht sich auf alle in- und ausländischen Motorradfahrer (auch Trikes und Quads) innerhalb Österreichs.