Motorradrecht - 46 Sitz : KFG § 26 (4), (5), (6)

Sitze (Sattel, Sitzbank) auf Motorrädern müssen sicher befestigt sein. Das Anbringen von Kindersitzen die der Größe des Kindes entsprechen (Kinder unter 8 Jahren) ist nur auf Motorfahrrädern (Klasse L1e) erlaubt! Die Demontage des Beifahrersitzes z.B. bei einem Chopper ist ohne Anzeige zulässig.

Die Sitzhöhe muss dem Fahrer die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen. (Körpergröße) Die Sitzposition des Beifahrers soll den Körperkontakt zum Lenker sowie das Festhalten an dessen Taille (Umklammerung) ermöglichen.

Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.