Motorradrecht - 39 Pannenstreifen : StVO § 46 ff

Der Pannenstreifen ist zwar Teil der Straße nicht aber Fahrbahn und darf zum Anhalten eines Fahrzeuges nur benutzt werden, wenn es durch Verkehrslage oder äußere Umstände zwingend notwendig ist.

  • Ab 1. Jänner 2012 kann zur Bildung einer Rettungsgasse der Pannenstreifen benützt werden; auch Motorräder dürfen am Stau nicht vorbeifahren.

Beim Befahren des Pannenstreifens auf der Autobahn ist eine damit verbundene Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes verboten.
Das Anhalten auf dem Pannenstreifen soll möglichst kurzfristig gestaltet werden, etwa um eine Regenschutzkleidung anzulegen, wenn sonst unwetterbedingt die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre und der nächstgelegene Parkplatz deshalb nicht mehr erreichbar ist. (Notstand)
Pannenstreifenfreigabe: Auf geeigneten Autobahnstrecken kann das zeitweilige Befahren des Pannenstreifens mittels Freistreifensignalisierung erlaubt werden.