Motorradrecht - 14 Fahrverbot : StVO § 52

Das Verkehrszeichen:

  • "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern" zeigt an, dass das Fahren nur mit allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist.
  • "Fahrverbot für Motorräder" zeigt an, dass das Fahren mit allen einspurigen Kraftfahrzeugen (d.h. auch für Motorfahrräder) verboten ist.

Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist jedoch gestattet.

Zu beachten sind auch Nachtfahrverbote für Motorräder (Lärmschutz) etc.