Neue EU-Regelung für Notfall-Utensilien auf Motorrädern!

Jetzt kommt die Mitführpflicht von Warnweste und Co.!

Neue EU-Regelung über die Mitführpflicht von Feuerlöscher, Erste Hilfe-Paket mit Defibrillator, Pannen-Wagenheber und das Tragen einer Warnweste während der Fahrt tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft!

Auf Antrag der Interessensvertretung "Sicherheit geht vor" wurde in einem Eilverfahren im Parlament am 29. Februar 2023 beschlossen, dass ab heute eine neue Regelung für einspurige motorisierte Kraftfahrzeuge in Kraft tritt, die das Mitführen diverser Utensilien für etwaige Notfälle vorsieht. So ist es ab sofort Pflicht, neben einer während der Fahrt zu tragenden grellfarbigen Warnweste auch einen Verbandskasten mit den Mindestmaßen 30 x 20 x 10 Zentimeter mitzuführen, der eine einfache Version eines Defibrillators enthalten muss. Ebenso ein handelsübliches Warndreieck, eine Alu-Wärmdecke, ein Pannen-Wagenheber, ein Feuerlöscher und ein Batterie-Adapter für die Stromversorgung des Defibrillators. Da bis zum 30. Februar 2023 keine Einwände der restlichen Parlamentarier beim Verfassungsgerichtshof eingegangen sind, tritt die Regelung mit heute, 1. April 2023 in Kraft. Elektro-Motorräder sind von dem neuen Gesetz ausgenommen.

ANM. der Redaktion: April, April ;-)

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Bericht vom 01.04.2023 | 215.668 Aufrufe

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