Motorradrecht - 57 Zulassung : KFG §§ 37, 43

Für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind erforderlich:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
  • Hauptwohnsitz-Meldebestätigung (Abfrage Zentrales Melderegister)
  • Fahrzeug-Besitznachweis (Kauf-, Leasing-Vertrag)
  • Typenschein/Auszug Genehmigungsdatenbank (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Einzelgenehmigung (Bescheid)
  • Kfz-Versicherungsantrag (Haftpflicht, Motorbezogene Versicherungssteuer)
  • Finanzamtsbestätigung (NoVA)
  • Begutachtungsformblatt (Pickerl, Abfrage Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank)

Bei der Zulassung durch private Haftpflicht-Versicherungen wird anstelle des Zulassungsscheines eine zweifache Zulassungsbescheinigung ausgestellt:

  • Teil I ist mit dem Kraftfahrzeug mitzuführen,
  • Teil II ist aufzubewahren, da bei Abmeldung des Kraftfahrzeuges nur beide Teile zusammen als ordnungsgemäße Zulassungsbescheinigung gelten.

Ab 3. Jänner 2011 sind neue Kfz-Zulassungsscheine im Scheckkartenformat auf freiwilliger Basis erhältlich. Eine Antragstellung ist bereits ab 1. Dezember 2010 möglich. Die Mehrkosten betragen € 19,80.

Bei Motorrädern mit Beiwagen ist die Trennung des Beiwagens vom Motorrad nicht als Änderung am Fahrzeug anzusehen.
Das nach der Genehmigung vom Beiwagen getrennte Motorrad kann aber auch auf Grund des Typenscheines oder des Bescheides über die Einzelgenehmigung für das Motorrad mit Beiwagen als Motorrad (Solomaschine) zugelassen werden.
Hinsichtlich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist es nicht von Belang, ob ein Motorrad mit oder ohne Beiwagen verwendet wird, da hiefür dieselben Mindestversicherungssummen und Prämiensätze vorgeschrieben sind.

Bei der Abmeldung des Fahrzeuges sind Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichentafel abzuliefern.
In den vorzulegenden Typenschein (Typenscheinformulare, Fahrzeugdatenblätter) wird die Abmeldung und das Datum eingetragen.

Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind bei Behörden nicht mehr mit Stempelmarken sondern in bar oder mittels Kreditkarte (Bankomatfunktion) zu entrichten.