Auf einer Nebenfahrbahn, - jede neben einer Hauptfahrbahn
verlaufende, von dieser jedoch getrennte Fahrbahn einer Straße - dürfen
einspurige Kraftfahrzeuge geschoben werden.
Sonst dürfen Nebenfahrbahnen, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen
oder Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt, nur zum Zu- oder Abfahren
benützt werden. Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst
gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung
befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes
ergibt.