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DER FÜHRERSCHEIN B 196 - ohne Prüfung !
Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.
Die vielen öffentlichen Meinungen und das Feedback dazu zeigen, dass sich der Gesetzgeber für den allgemeinen Sprachgebrauch nicht verständlich ausgedrückt hat. Die Regulatorik ist aber klar definiert.
4 Unterichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
9 × 90 Minuten = 810 Minuten / 60
gleich 13,5 Zeitstunden
also insgesamt
18 Ausbildungstunden a 45 Minuten
Eingetragen am: 30.04.2024
Alle Angaben ohne Gewähr.
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