Benda Moto Taunus

Impressum

Anschrift:
Benda Moto Taunus
Bäderstraße 4
56357 Pohl


Kontaktdaten:
Tel: 01607662977
Fax:
E-Mail: bendamoto@pfima.net

Unternehmensdaten:
Firma: BENDA MOTO TAUNUS
Vertretungsberechtigte(r): Sabine Pfizenmaier
UID-Nummer: DE330558673
Firmenbuch-Nummer: Steuer Nummer: 30 128 712 86
Gerichtsstand: Koblenz


Disclaimer

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen der Benda Moto Taunus erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle Zusatz- oder Ergänzungsaufträge aus der oder aufgrund der vertraglichen Lieferung oder Leistung. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Benda Moto Taunus schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Andere Erklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der fernmündlichen oder schriftlichen Bestätigung durch einen Auftragsschein oder ein Bestätigungsschreiben. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Erteilung gebunden. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, darf der Gesamtpreis bei Berechnung des Auftrages ohne Zustimmung des Auftraggebers nur bis zu höchstens 15 % überschritten werden. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, ist die Umsatzsteuer anzugeben. Alle Kostenvoranschläge beziehen sich nur auf die im Auftragsschein bzw. im Kostenvoranschlag spezifizierten Leistungen. Ergibt sich während der Reparatur oder Restaurierung die Notwendigkeit zusätzlicher oder ergänzender Arbeiten, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Durchführung solcher Arbeiten unverzüglich zu informieren. Für die Abrechnung solcher zusätzlicher Leistungen gelten die Preise und Bedingungen des Grundauftrages. Alle Preise für Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf den Geschäftssitz des Auftragnehmers als Erfüllungsort. Alle Versand-, Liefer- und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zahlung

Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes, ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zu zahlen.
Bei Vorkasse-Überweisung verbleibt der Auftragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum,
sowie auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers.
4. Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
5. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht bleibt davon unberührt. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteilelieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. 

4. Lieferung:

Alle Preise für Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf den Geschäftssitz des Auftragnehmers als Erfüllungsort.
Alle Versand-, Liefer- und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Für Fahrzeuge die vom Verkäufer nach erteilten Auftrag durch den Käufer bestellt werden müssen, gilt folgendes:
Wenn ein Fahrzeug schon im Zentrallager des jeweiligen Importeurs in Deutschland steht, beträgt die Lieferzeit je nach Lieferant bzw. ausführende Spedition und deren Tourenplanung ca. 1-3 Wochen.
Bei Fahrzeugen, die auf dem Weg nach Deutschland, durch den Zoll, TÜV usw. müssen, verlängern sich die Lieferzeiten
und sind durch den Verkäufer weder beeinflußbar, noch genau zu terminieren.

5. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und möglichst genau zu bezeichnen. Die Mängelbeseitigung erfolgt ausschließlich im Betrieb des Auftragnehmers. Die Nachbesserung erfolgt ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich sind. Stellt sich auf eine Mängelrüge des Auftraggebers heraus, dass ein gewährleistungspflichtiger Mangel nicht vorliegt, trägt der Auftraggeber alle erforderlichen Feststellungs-und/oder Untersuchungskosten. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber erst nach Ablauf der angemessenen Nachbesserungsfrist zu.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet der Auftragnehmer nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. Schäden an anderen Sachen ist jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit gehaftet wird oder, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. 
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den durch den Garantieanspruch verursachten Nutzungsverlust, Unannehmlichkeiten, verlorene Zeit, Geschäftsverluste, Bergungskosten oder Transportkosten oder andere damit verbundene Folgeschäden.

7. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für die Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Diez Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten einschließlich Streitigkeiten aus Wechsel- und Scheckforderungen. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlich zulässigen Ort zu verklagen. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers in Pohl. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Können sich die Parteien innerhalb einer Frist von 21 Kalendertagen nicht einigen, soll ein Schiedsgutachter verbindlich entscheiden.


Verbraucher-Information gemäss Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.


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