2021 bringt das Ende von Euro 4, dachten wir...

EU-Ausnahmegenehmigung für Zulassungen bis 2022!

Das Europaparlament beschließt ein Covid19-Maßnahmenpaket zur Ausweitung der auslaufenden Serie für Euro-4 Fahrzeuge. Zulassungen von Euro 4 Modellen sind unter Umständen bis 2022 möglich!

Euro 4 Modelle: Händler in Sorge

Ab dem 1. Januar 2021 gilt europaweit die neue sogenannte Euro-5
Abgasnorm. Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-4 dürfen ab diesem Stichtag
dann nur noch über eine Ausnahmegenehmigung in einer begrenzten Menge
und für einen befristeten Zeitraum weiter erstmalig zugelassen werden – der
Fachbegriff hierfür heißt "auslaufende Serie".


Doch im Jahr der Covid-19 Pandemie könnte der geordnete Übergang von der alten in die neue Norm durch den teilweise harten
Lockdown der ersten Welle zu einem ernsthaften Absatzproblem von Handel und Herstellern führen.
Daher hat das Europaparlament in großer Mehrheit eine Covid-19 Maßnahme beschlossen, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.


Sondergenehmigung oder "auslaufenden Serie" der Hersteller hat die Wahl

Was genau beschlossen wurde und welche beiden
Möglichkeiten der verlängerten Zulassungsfähigkeit für Euro-4 Fahrzeuge jetzt möglich sind erläutert Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM (Industrie-Verband Motorrad): ”Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden
Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19 Maßnahme geben. Auch diese Maßnahme beschränkt die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im
jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.


Höhere Stückzahl oder längerer Verkaufszeitraum: Wahl je nach Fahrzeug-Typ möglich

Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand jetzt eine der
beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne
Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von
10% der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020
beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der
genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt.
Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12
Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber
höher.
"Der Antragsteller sollte also genau prüfen, welche der beiden Regeln für eine
auslaufende Serie am besten zu dem betroffenen Fahrzeugtyp passt.”, schließt Gatzweiler. Hinsichtlich der großteils guten Verkäufe 2020, sollte es hier aber ohnehin nur in Ausnahmefällen zur Inanspruchnahme dieser Erleichterungen kommen.


Autor

Bericht vom 21.10.2020 | 178.791 Aufrufe

Empfohlene Berichte

Pfeil links Pfeil rechts