125er fahren mit B-Fahrererlaubnis - eine gute Idee?

Weshalb die neue Regelung sinnvoll ist

Seit 20. Dezember 2019 ist es fix: in Deutschland dürfen B-FührerscheinbesitzerInnen zukünftig auch auf A1 Motorrädern und Rollern unterwegs sein. Schon vor der finalen Entscheidung war die Thematik umstritten, doch wo liegen die Vor- und Nachteile? Ist du Aufregung gerechtfertigt?

Deutschlands A1 in B Führerschein Regelung

Die neue Führerscheinregelung, die unter dem Zusatz "196" im Führerschein eingetragen wird, wurde kurz vor Weihnachten 2019 beschlossen und bereits mit 31.12.2019 umgesetzt. Die Regelung besagt, dass BesitzerInnen des B-Führerscheins nach dem Absolvieren von 9 Fahrschuleinheiten Motorräder und Roller der A1-Klasse bewegen dürfen (125 ccm, max. 15 PS). Im Prinzip lässt sich der Führerscheinzusatz mit dem Code B-111 in Österreich vergleichen, wobei das deutsche Pendant striktere Regeln für den Erwerb innehält.

Voraussetzungen für den 125er Führerschein für AutofahrerInnen in Deutschland

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • B-Führerschein muss seit 5 Jahren in Besitz sein
  • 9 Fahrschuleinheiten (je 90 Minuten) müssen absolviert werden (4 Einheiten Theorie, 5 Einheiten Praxis)
  • Keine Prüfung erforderlich

Das österreichische Pendant fällt deutlich lockerer aus

In der neuen Schlüsselzahl 196 finden sich viele Ähnlichkeiten mit dem 1997 in Kraft getretenen B-111 Führerscheinzusatz in Österreich, wobei die Voraussetzungen im Alpenland deutlich lockerer ausfallen. So müssen österreichische AutofahrerInnen nicht auf den 25. Geburtstag warten, sondern dürfen bereits ab 5 Jahren ununterbrochenem B-Führerschein Besitz mit der Ausbildung beginnen, die nur 7 Stunden dauert und beispielsweise beim ÖAMTC 248,- Euro kostet. Zusätzlich wird der Code 111 in den Ländern Spanien, Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechien (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien und Lettland akzeptiert, was mit der neuen Schlüsselzahl 196 nicht möglich ist, wie das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit folgender Aussage klar stellt: "Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen."

Vergleich: Schlüsselzahl 196 (DE) und Code 111 (AT)

Schlüsselzahl 196 (DE)Code 111 (AT)
Gültig seitDezember 2019November 1997
Mindestalter25 Jahre/
B-Führerschein Besitzmindestens 5 Jahremindestens 5 Jahre
Ausbildungszeit13,5 Stunden7 Stunden
Prüfungnicht erforderlichnicht erforderlich
GeltungsbereichDeutschlandÖsterreich, Spanien, Portugal, Tschechien, Italien, Lettland

Vorteile des A1-Führerscheins für AutofahrerInnen

Wie auch in Österreich vor über 20 Jahren, gibt es zurzeit in Deutschland hitzige Debatten über die neue Führerscheinregelung. Doch die neue Schlüsselzahl 196 bringt auch viele Vorteile:

  • Entlastung des innerstädtischen Verkehrs und neue Möglichkeiten für Pendler: Besonders die 125er Klasse wird zurzeit elektrifiziert und zeigt ein breites Angebot an Elektrofahrzeugen (inkl. Sharing Plattformen), die ideal für unsere überfüllten Großstädte sind. Anstatt ewig im Stau zu sitzen, flitzt man zwischen den Kolonnen hindurch und spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Lärm und Schadstoffe in den Innenstädten.
  • Der "Virus Motorradfahren" wird verbreitet: Was als Erleichterung fürs Pendeln beginnt, könnte zur Sucht werden - im positiven Sinne, selbstverständlich! Denn wer weiß, vielleicht kriegt der/die ein oder andere neue 196-PilotIn Lust auf stärkere Motorräder und fasst den Entschluss, den A-Schein zu absolvieren. Neue Zugänge fördern die Community!
  • Die pragmatische Natur der 125er Klasse: Ein häufiges Argument gegen die neue Regelung ist die Gefahr, die 196-BesitzerInnen aufgrund der kurzen Ausbildung in den Straßenverkehr bringen. Während der theoretische Ansatz durchaus legitim ist, muss auch die praxisorientierte Ansichtsweise betrachtet werden. Die 125 ccm Zulassungszahlen der österreichischen Arge2Rad (Dachverband der österreichischen Zweiradimporteure und Zweiradindustrie) zeigen nämlich deutlich, dass Roller die beliebteste Kategorie in der A1-Klasse sind. Sprich Fahrzeuge, die hauptsächlich in der Stadt bewegt werden und sich in Sachen Handling nur kaum von 50 Kubik Rollern unterscheiden. Die - wie wir alle wissen - ebenfalls mit dem B-Führerschein bewegt werden dürfen und vor allem auf Landstraßen oft ein Verkehrshindernis darstellen.

Kritik an der neuen Führerscheinregelung

Bereits im Sommer 2019 äußerte der deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) Kritik an der damals noch nicht beschlossenen Änderung. Denn nach stark motorisierten Motorrädern seien Leichtkrafträder die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, schreiben die Experten in einer Stellungnahme. Es sei "fraglich", dass "plötzlich" die Anforderungen deutlich gesenkt werden sollten - die EU erlaubt das den Mitgliedsstaaten nämlich schon seit 13 Jahren. Dem Verkehrssicherheitsrat fehlte es an einem klaren Ziel, wie der Förderung der Mobilität, wie in der Stellungnahme ebenfalls angesprochen wird: "An der Unfallstatistik lässt sich aber gerade ablesen, dass Leichtkrafträder in starkem Maße für Freizeitfahrten am Wochenende in den Sommermonaten genutzt werden, und nicht primär, um zur Arbeitsstätte zu gelangen".

Ist die Aufregung gerechtfertigt?

Aus österreichischer Sicht überrascht die Debatte um die Sinnhaftigkeit der Schlüsselzahl 196. Denn in den über 20 Jahren, die uns der Code 111 bereits begleitet, haben sich keine klaren Nachteile abgezeichnet. Auf Nachfrage bei der Arge2Rad konnte uns keine Unfallstatistik vorgelegt werden, die einen Anstieg von Unfällen im Zusammenhang mit dem Code 111 belegt. Doch selbst wenn die Unfallzahl durch einen vereinfachten Motorradführerschein ansteigt, darf das nicht unreflektiert interpretiert werden. Denn sobald mehr Motorräder unterwegs sind, steigt auch das Risiko auf mehr verzeichnete Unfälle. Eine Forschung des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) auf Basis von Zulassungs- und Unfalldaten ab 1990 haben nämlich ein klares Ergebnis gezeigt: es gab keine längerfristige Trendwende in der Verkehrssicherheit durch erleichterten Zugang zu Leichtkrafträdern. Den spannenden Artikel zu diesem Thema findet Ihr auf der Website des RWI: Mehr Unfälle durch vereinfachten Motorradführerschein?

Trotzdem muss gesagt sein: auch wenn der 196-Führerscheinzusatz "nur" das Fahren von A1-Motorrädern und Rollern zulässt, darf das Risiko nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Falls Du dich also dafür entscheidest, trage bitte immer zertifizierte Schutzkleidung - auch, wenn deine Fahrstrecke nur sehr kurz ist.

Bericht vom 08.01.2020 | 76.808 Aufrufe

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