Motorradführerschein

Infos zum Motorradführerschein, zum Punktesystem und mehr.

Sorgsamer Umgang mit dem Führerschein

Ohne Führerschein in der Tasche entsteht schnell bei den meisten Motorradfahrern ein hilfloses Gefühl. Häufig sind sie auf ihr Fahrzeug angewiesen, fahren damit zur Arbeit oder genießen einfach die Freiheit auf der Straße. Allerdings kann es schnell dazu kommen, dass der Führerschein durch nicht regelkonformes Fahren für einige Zeit weg ist. Das geänderte Punktesystem führt dazu, dass einige Verstöße stärker zu ahnden sind als bisher.

 

Keine Punkte bei Beleidigungen

Seit dem 1. Mai diesen Jahres reicht es bereits aus, wenn die Motorradfahrer acht Punkte auf ihrem Konto in Flensburg vorweisen. Das ist nicht viel, gleichzeitig fallen aber einige Verstöße weg, die vor dem Stichtag mit einem Eintrag bedacht wurden. Die Biker können sich relativ leicht merken, dass ab sofort nur noch Punkte zu vergeben sind, wenn die Verkehrssicherheit unmittelbar bedroht ist. Allerdings gehen andere Verstöße nicht straffrei aus. Mit einem Bußgeld ist häufig noch immer zu rechnen.
Keine Punkte gibt es beispielsweise, wenn

• ein Fahrer einen anderen beleidigt
• ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt ist
• Lkw am Sonntag die Autobahn befahren
• Autos ohne eine passende Plakette in die Umweltzone einer Stadt fahren.

 
Den aktuellen Punktestand erfragen

Der alte Punktestand kann sich dadurch durchaus geändert haben. Waren bisher 18 Punkte notwendig, um den Führerschein zu verlieren, sind es jetzt nur noch acht. Es weiß aber nicht jeder Verkehrsteilnehmer, wie viele Punkte er bereits angesammelt hat. Wer sich bereits an der Grenze befindet, sollte besonders vorsichtig fahren, um den Führerschein noch möglichst lange nutzen zu können. Sie sollten dann eine kostenlose Auskunft beim Fahreignungsregister beantragen, wofür verschiedene Wege möglich sind.

1. Per Post schickt der Fahrer eine unterschriebene Kopie seines Personalausweises und den persönlichen Daten an das Register. Hat er weder Personalausweis oder Reisepass zur Hand, kann er seine persönlichen Daten aufschreiben, sie unterschreiben und von einer amtlichen Stelle beglaubigen lassen.
Motorrad-Führerschein
Quelle: Kfz-Versicherungen.com
 
2. Ist ein neuer Personalausweis vorhanden, kann er online eine Auskunft beantragen. Er braucht dafür außerdem ein Kartenlesegerät und eine App.

3. Wer in Flensburg oder in erreichbarer Entfernung lebt, kann natürlich dort vorbeifahren, seinen Personalausweis vorlegen und eine Auskunft verlangen.
 

Um per Post oder online einen Auszug zu erhalten, ist der Antrag auf einem speziellen Vordruck auszufüllen und einzuschicken. Er ist online auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes herunterzuladen.

Abbau von Punkten


Manchmal ist der Schock groß, wenn der Auszug zuhause eintrifft. Die Fahrer sind entsetzt darüber, wie viele Punkte sich bereits angesammelt haben. Besonders wenn die Grenze bald erreicht ist, heißt es, vorsichtig zu sein. Allerdings können sie durch umsichtiges Verhalten durchaus einige Einträge streichen lassen.

• Nehmen sie an einem Fahreignungsseminar teil, erlässt ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt einen Punkt. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren.

• Die Zeit spielt für den Verkehrssünder. War es bisher der Fall, dass neue Verstöße zu einer Verlängerung der Einträge führten, ist dies jetzt nicht mehr der Fall. Wer einen Punkt in Flensburg erhält, kann sich sicher sein, dass er nach 2,5 Jahren verfällt – egal, ob neue Einträge hinzukommen. Einen Punkt bekommt zum Beispiel der, der am Steuer telefoniert.

• Folgt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit zwei Punkten, bleibt der Eintrag fünf Jahre bestehen. Überholen im Überholverbot fällt unter diese Kategorie.

• Hat ein Fahrer eine Straftat im Straßenverkehr ausgeübt, für die er drei Punkte im Register erhält, muss er zehn Jahre warten, bis diese verfallen. Damit muss rechnen, wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen im Straßenverkehr unterwegs ist.

 

Es kann außerdem vorkommen, dass der Führerschein weg ist, weil der Fahrer ihn verloren hat. Dies ist nicht tragisch, dafür aber oft lästig. Wer weiterhin fahren will, muss zu seiner Führerscheinstelle gehen und einen neuen beantragen. Bis zur Ausstellung können aber bis zu sechs Wochen vergehen. Ist eine Tour in dieser Zeit geplant, hilft ein vorläufiger Führerschein über den Verlust hinweg.

Empfehlung für Warnweste bei Bikern


Neu ist seit dem 1. Juli die Warnwestenpflicht in Deutschland. Motorradfahrer sind von dieser Regelung zwar ausgenommen, dennoch sind immer mehr Biker auf den Straßen zu sehen, die zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit eine Weste tragen. Das Institut für Zweiradsicherheit rät Motorradfahrern dazu, die Weste immer mitzuführen, damit andere Verkehrsteilnehmer sie früher sehen. Im Auto greift die Pflicht generell: Wer bei einer Kontrolle keine Weste zur Hand hat, muss 15 Euro Bußgeld bezahlen.

Während die Biker in Deutschland die freie Wahl haben, ob sie eine Warnweste tragen möchten, kann es bei einer Tour im Ausland anders aussehen. In verschiedenen Ländern Europas gibt es bereits eine Pflicht, sie mitzuführen. Es ist beim Kauf darauf zu achten, dass sie mit dem Zertifikat EN 471 ausgezeichnet. Diese Norm ist in ganz Europa gültig

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Text: 1000PS
Fotos: lospistonesdellanera

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Bericht vom 14.08.2014 | 5.385 Aufrufe

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