Lenkererhebung - 9.7.2012 12:24:15
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mandrake
Beiträge: 120
Mitglied seit: 21.10.2009 Wohnort: MD Status: offline
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quote:
ORIGINAL: force93 Führerscheinentzug wohl eher nicht weil man nicht beweisen kann das er auch wirklich gefahren ist. In so einem Fall würds - nach meinem bescheidenen Wissen - aber zu einer Lenkererhebung kommen. Da kriegt dann der Fahrzeughalter - gesetzt der Fall, die haben das Wellblech entziffern können - einen Brief wo drin steht dass er angeben soll, wer zur Tatzeit mit dem Mopperl unterwegs war. Und dann muss er wohl zugeben, dass er selber gefahren ist. Weil für so einen Blödsinn findest glaub ich nicht so leicht einen Watschenmann.
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