Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln von Suzuki Austria

Meine Erfahrungen der letzten zwei Tage veranlassen mich zu der Anschuldigung gegenüber SUZUKI Austria, zu grob fahrlässiger Duldung einer Gefahr für Leib und Leben.

  • gestern (19.6.08) beinahe Sturz wegen Totalausfall der Elektrik.
  • nach kurzem Nachforschen im Internet folgendes email an meinen Händler:
  • Antwort (Do 19.06.2008 18:39) vom Händler
  • Antwort (Fr 20.06.2008 08:28) vom Händler
  • heute 20.6.08 Brief erhalten (datiert 19.6.08) mit Rückrufaktion vom bmsk erhalten.
      bmsk: Soziales und Konsumentenschutz; Sektion Konsumentenschutz

  Grundtenor:

  Dieser Rückruf erfolgt ausschließlich aus Sicherheitsgründen und betrifft Ihr Fahrzeug/Ihre Fahrzeuge:

  • daraufhin Gespräch 20.06.08 ~16h mit meinem Händler…
      Hinweis von seiner Seite, das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb zu nehmen…
    [b]  Es kann nicht ausgeschlossen werden daß die Lenkradsperre während der Fahrt einfällt!!!

Danke SUZUKI[/b]

  + Nächste Woche sind tauschende Teile von Suzuki bei ihm dann kann Servicetermin vereinbart werden.

Ich möchte hier auch Festhalten, ich habe volles Verständniss für Fehler, die gibt es und wird es auch immer geben!
Nur fehlt mir das Verständniss wenn ein Hersteller in 3 Wochen nach einer offiziellen internen Kundmachung keine Notwendigkeit sieht von einer drohenden Gefahr zu warnen

Schlingel

(der in 10 Jahren 5 Neumotorräder dieser Marke gekauft hat, heuer eine GSR1300R und eine GSXR600)

PS: Falls sich jemand befleißigt sieht, mir wegen diesem Eintrag rechtlich ans Leder zu wollen, die betroffene Fahrgestellnummer ist JS1CK111100102233.
    Somit sollte auch meine Identität zu eruieren sein.

Meinen Frust hätte ich auch gern nach Erhalt der Rückrufaktion gern Telefonisch oder via. email bei SUZUKI Austria deponiert.
Leider oder ist es beabsichtigt ist Fr. Nachmittag das Telefon nicht besetzt und Mailadresse ist für mich auch keine auf der Homepage ersichtlich.
    
 

… man kann also nur froh sein das dir nicht mehr passiert ist.
Ich selbst würde dies ebenfalls als fahrlässig einstufen wenn man weiß wer eine solche maschine hat sollte dies eigentich in deren datenbank automatisch passieren das benachrichtigt wird…

Gut gemacht !!!
Weiter so !!!

Lg Intschenööör