Mein erster Beitrag und gleich eine „feurige“ Frage …
Einem Freund von mir ist das halbe Haus abgebrannt. Er war mit seinem Moped in der Arbeit, sonst wäre das Problem schon erledigt.
Die Feuerwehr hat gutes Werk getan und konnte das halbe Haus retten. Bei der Schadenszusammensstellung ist er drauf gekommen, dass alle Typenscheine der Fahrzeuge angebrannt sind. Gut, kein Thema, bekommt man vom Generalimporteur. Das Problem ist jedoch eine Einzelgenehmigung von einer 1980er Harley, ausgestellt 1990. Diese Genehmigung ist auch angekokelt und die Bilder darin, zwei Polaroids, fast nicht mehr zu erkennen. Auf Nachfrage bei der BH meinten die, dass er, wenn die Bilder nicht mehr zu erkennen sind, das Krad neu genehmigen lassen müße … Unterlagen gibt es da nicht mehr auch wenn die Aktenzahl vorhanden ist. So gesehen ist halt die Frage, wer ein „nicht historisches Fahrzeug“ heute mit diesen Abgas und Lautstärkewerten von 1980 neu genehmigt. Das Fahrzeug ist vermutlich wegzuwerfen, wen er es abmeldet, oder zur BH vorgeladen wird.
Da ich selbst im Besitz einer 1980er Harley bin, stellt sich mir nun die Frage, ob es ausreichend ist für diese Eventualität eine beglaubigte Kopie zu erstellen, um den Einzelgenehmigungsbescheid wieder herstellen zu können? Die Kopie im Verbandszeug wird ja wohl garnichts bringen?
eingescannt und sicher abgelegt. das ist zwar kein ersatz für beglaubigte Kopien, aber nach der Erfahrung einese freundes dem auch die Wohnung abgebrannt ist helfen diese gescannten Dokumente erheblich weiter
Awa wos! …Womeglich bist einfoch nur geprägt vo einigen, vüleicht sogor meinigen, Beiträgen do herinn!! …Die lest ma oft brav zu end, und nochand denkt ma si, …: „Geh leck, …hätt i do bei da Hölftn aufgheart!!“