A2 Schein kW/kg

Hi alle

Ich habe schon ne Weile im Forun gestöbert habe aber nichts passendes gefunden.

Ich will mir ne Husky SM450R kaufen. Sie ist mit 25kW eingetragen und wiegt 120kg.

Beim ausrechnen komme ich da auf 0.2083kW/kg.
Das limit liegt bei 0.2kw/kg. Ich wollte nun fragen ob ich nur wegen den 0.083kW/kg sie neu Typisieren lassen muss (gedrosselt) oder ob das abgerundet wird.

bitte um eure Antwort

MFG rieder909

Servus in der Welt des Wahnsinns.
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Mit neu typisieren wird sich das Problem ned lösen lassen, außer du lässt dir noch ein paar KW runterdrosseln. Einfach mal am Amt fragen was die davon halten, Wennst an Paragraphenjunkey erwischt bei einer Kontrolle könnte es eng werden,

Was willst da typisieren? Sie is zu leicht oder zu stark und eben kein A2 Motorrad.

im ganz realen wahnsinn dieser virtuellen welt.

ich denke es wird am besten sein du frägst entweder beim husky händler nach oder bei der zulassungsbehörde bzw. der kfzprüfstelle je nachdem wo du wohnst, in wien würde ich hier anrufen Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

auch der arbö oder öamtc können dir mit ziemlicher sicherheit auskunft geben, denke aber das mathematisch gerundet wird und somit das leistungsgewicht mit 0,2kw/kg erfüllt ist

Ja danke ich werde mal anrufen

Ich wünsche es ihm, aber das Gesetz sagt ja nicht 0,2 kW/kg sondern maximal 0,2 kW/kg und bei maximal kann ich mir eine Rundung schwer vorstellen.
Es ist ja auch nicht zu empfehlen mit 0,5 Promille zu fahren, da das Gesetz eindeutig sagt, daß man weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben muß um als fahrtauglich zu gelten.
Warum sollte also auf- oder abgerundet werden, wenn bereits ein gerundeter Wert als Zielwert angegeben ist, den man nicht erreichen oder nicht überschreiten darf?

Wenn deine Frau sagt: „Wenn du mehr als 2 Bier trinkst, dann lasse ich mich scheiden“, willst dann wirklich mit 2 Bier und an viertel Schluck auf Abrundung plädieren? :sunglasses:

Alkohol am Steuer
Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt.

Klasse A2:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg , die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

da denk ma sich des Moppal hat eh scho 10kW weniger als erlaubt, und dann is no immer hart an bzw. ums Euzerl über der Grenze

laß dich nicht beirren von haarspalterischen dampfplaudermeldungen - du HAST 0,2KW/KG, soferne deine rechnung stimmt.
wäre eine außerachtlassung etwaiger weiterer dezimalstellen als zehntel NICHT gewünscht, würde die formel anders lauten, also zb 0,2000 KW/KG.
ein anruf bei der prüfstelle könnte auch nach hinten losgehen, wenn du einen deppen erwischst, der sich querlegen möchte.
ich würde an deiner stelle mal darauf vertrauen, daß sich der hersteller die PS-angaben aussuchen kann und sich im hinblick auf die gesetzeslage dabei was gedacht hat.
wenn ich unrecht hätte, bleibt dir nichts anderes übrig als zu typisieren, wenn du diese maschine willst.

Des is blöderweise nedamoi a Formel, aber wurscht.

Nimm an Taschenrechner zur Hand und tipp ein:
a) 25 / 120 = [was kommt bei dir raus? bei mir 0,2083333333]
b) 25,0000 / 120,0000 = [was kommt bei dir jetzt raus? poste es bitte]

:grin: :eyes:

Aber guad, soll jo a Menschen geben, die mitn B-Schein glauben sie dürfen a Kraftfahrzeug mit 3.505kg Gesamtmasse fahren, weil des eh ois irgendwie gerundet wird … :eyes:

Gehen wir die Sache mal kritischer an, vielleicht passt dann ja alles ohne auf irgendwelche Hoffnungen und Glück oder gar kriminelle Energien. :wink:

Was genau heißt bei dir „wiegt 120kg“?
Ich finde bei Mister Googel immer irgendwas von „Trockengewicht 122kg“ bis „Gewicht fahrbereit 118kg“, je nach Baujahr.
Wie schwer ist dein Wunschmotorrad im fahrbereiten Zustand? Wennst 125 kg schaffst, bist eh scho ausn Schneider. :wink:
U
Der Gesetzgeber spricht bei deiner FS-Klasse A2 vom Eigengewicht und das definiert er folgendermaßen:

Eigengewicht das Gewicht eines vollständig ausgestatteten, betriebsbereiten, auf waagrechter, ebener Fahrbahn stehenden Fahrzeuges ohne Ladung, bei Kraftfahrzeugen einschließlich des vollgefüllten Kraftstoffbehälters oder der als Kraftquelle bestimmten Akkumulatorenbatterie; für Fahrzeuge, die den in den Betriebserlaubnisrichtlinien definierten Klassen angehören, hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Art und Weise der Bestimmung des Eigengewichtes durch Verordnung festzulegen;

Übrigens wird des in der Praxis in etwa so ablaufen, dass die Wichtigen ned mitn Taschenrechner rumtippen und so rechnen wie du, wo unendlich viele Stellen rauskommen, sondern genau andersrum und da gibts dazu eine Waage. 25 / 0,2 ist 125 und da gibts keine Grauzone. Wenn dein Ding 5kg zu leicht ist, hast Pech. 5kg klingt auch solider wie 0,0083 kW/kg - is vielleicht ein bissl Marketing und schönreden dabei. Lass dich ned verarschen und vor allem verarsch dich selber ned. 120 oder 125 kg Eigengewicht is komplett eindeutig und nix mit Rundung oder kommatieren. :wink:

Also im Typenschein steht 120.5kg Trockengewicht.

Ich weis nur nicht ob da auch Eigengewicht drinnen steht(hab sie noch nicht bei mir stehen).

Allerdings wäre es dann auch gut zu wissen was meine Versicherung dann reinschreibt.

Dann spielen wirs mal nach Definition des Gesetzgebers durch.
Zugelassen und im Zulassungsschein steht 120kg drinnen. Da das aber das Trockengewicht ist, zählt es nicht, sondern das Gewicht des Fahrbereiten Motorrades mit sagen wir 126kg. Somit wäre ich (laut Gesetzgeberdefinition) unter 0.2kW/kg obwohl in der Zulassung nur 120 kg steht???

Bei 120 trocken kommst mMn locker drüber. Gehört ja der Benzin auch dazu, nicht nur Öle und Kühlwasser, wobei ich jetzt ned darauf achte, wie sie gekühlt is.

Gratuliere, so leicht geht’s. :wink:

Ich weiß nicht was im Zulassungsschein steht, wenn’s 120,5 trocken hat kanns ja ned 120 fahrbereit haben.

Damm muss doch auch im Typenschein irgentwo Eigengewicht drinnen stehen oder?

solla halt a gepäcksbrücke und trägergestell für seitenkoffer montieren. dann geht sichs vielleicht aus :grin: :grin: :grin:

Ned kompliziert werden, volltanken und auf a Waage stellen, hat jedes Lagerhaus, einfach fragen ob du des schnell mal abwiegen darfst. Dann weißt es ganz genau und dann kannst sie dir kaufen oder bleiben lassen.

Ummodeln, drosseln oder so, kannst vergessen. Des macht nur Sinn wenn des voll des teure Fahrzeug ist, wo der Aufwand in Relation zum Wert steht.

Es gab eine ERgängzung/Änderung.

Derzeit ist die ungedrosselte Leistung auf 70 kW beschränkt, nicht mehr auf das doppelte der gedrosselten Leistung.
Früher hätte ein gedrosseltes Fahrzeug mit 20 kW ungedrosselt nur 40 kW haben dürfen, jetzt darf es auch 70 kW ungedrosselt haben solange die Höchstleistung nicht über 35 kW und das LEistungsgewicht nicht mehr wie 0,2 kW/kg ist.

Dieser Text bezieht sich natürlich auf Österreich. Ich hab’s ned erfunden, ich hab’s nur kopiert.
help.gv.at hat eigentlich den Anspruch aktuell zu sein und da steht folgendes:

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung)

dass runden durchaus gewissen vorschriften unterliegt. und wenn ich 0,2083 runden darf, ich habe in den durchführungsbestimmungen des kfg aber nichts gefunden, dann kommen mathematisch gerundet 0,2 heraus. somit ist die grenze von maximal 0,2 eben nicht überschritten.

übrigens ist es völlig irrelevant was die waage bei einem typengenehmigten motorrad anzeigt, es zählt einzig und alleine das im typenschein oder typengenehmigungsbescheid oder der kraftfahrzeugdatenbank drinnen steht. und genau dort ist auch festgehalten ob das fahrzeug A2 tauglich ist oder nicht.

übrigens gibt es ein schönes beispiel aus der jüngeren vergangenheit bezüblich des gewichtes. es gab ja bis vor wenigen jahren die bestimmung dass motorräder ein maximales gewicht, genauer gesagt eine maximale masse, von 400 kg nicht übersteigen dürfen. die goldwing 1500 wog aber, das hat mein freund nachgewogen, vollgetankt knapp unter 420 kg, typisiert war sie aber mit 399 kg.

Und wieso glaubst du, dass die so rum rechnen und nicht anders rum?
125kg is eine ganze Zahl, braucht ma ned runden. :wink:

PS: Wenn man runden darf geht sich 0,24999999999 kW/kg auch noch aus und somit wäre das Motorrad über 100 kg schon A2 tauglich. Und plötzlich ergibt sich eine Differenz von 25 kg oder 20 bzw. 25%. Erscheint dir das nicht zuviel?
Nur weil sich wer einbildet anders zu rechnen, so dass möglichst viel Kommazahlen rauskommen?

und beim dividieren kommt immer a ganze zahl raus … oje martin … :cold_face: