Suche dringend Ducati Teile

Zusatzbeleuchtung
KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff

An Motorrädern (Klasse L3e) und Motorrädern mit Beiwagen (Klasse L4e) dürfen zusätzlich folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:
1 oder 2 Nebelscheinwerfer (Breitstrahler)
1 oder 2 Nebelschlussleuchten
Warnblinkanlagen durch besondere Schaltung der Fahrtrichtungsanzeiger (Alarmblinker)
1 oder 2 nicht dreieckige gelbrote Rückstrahler je Seite
Nebelscheinwerfer müssen so angebracht sein, dass ihre Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann.
Sie müssen, außer bei Motorrädern mit Beiwagen, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein.

Nebelschlussleuchten dürfen nur rotes Licht ausstrahlen und nur hinten am Fahrzeug angebracht sein.
Werden 2 Nebelschlussleuchten angebracht, so müssen sie symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges liegen; wird eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie links von dieser Ebene liegen.
Das Anbringen von mehr als 2 Nebelschlussleuchten ist unzulässig.
Der Lenker muss von seinem Platz aus erkennen können, dass die Nebelschlussleuchten eingeschaltet sind. (Kontroll-Lampe)

meine Frage nicht beantwortet! :wink:

LG Irene

nicht drauf! Hab ich bei Ducati noch NIE gesehen, lass mich aber gern belehren…

LG Irene

… ( mehr ). Letzten Endes müßts dann da drauf ankommen, ob in der Typenscheinzeichnung drin sind. Was dann ist, wenn sich die „Experten“ irren, weiß ich nicht genau ( hab schon von solche Sachen wie „bei mir muass imma a Hauptständer drauf sein“ ghört … )

Gruß

Peter

Dingern zählt der Typenschein. Sind sie dort eingezeichnet, dann müssen sie drauf sein.

ich bekomme KEINE Freigabe für meinen 120/70 er Reifen vorne, weder von Ducati, noch von Dunlop.

:frowning:

jetzt muss i wohl auch noch neue Reifen kaufen gehen, obwohl die so gut wie neu sind…

wird (glaub ich) nichts helfen, da die Überprüfung nach § 57 gemacht wird.

Vermutlich verärgerst den Prüfer nur damit.

Pete

des sand jo feste paragraphenreiter…
=:o/
schwerer mangel… tztztz… is normalerweise a´hiniche bremsen ooderso…

hm teile… schau mal da… besser rufmal an…
haben mehr als im net

[url=http://www.mfg-co.at/]http://www.mfg-co.at/[/url]

greetz bertl

Reifen brauchst denn, sowas sollte sich ja ausborgen lassen.

Pete

brauche für vorne einen Dunlop D205F 120/60 - weiß nicht wie das mit dem Profil ist, haben die alle das selbe bei dem Modell, das muss ja auch gleich sein oder? Wär nat. super wenn ich den irgendwo ausborgen könnte…

LG Irene

der einzige Freigegebene Reifen ???

Pete

unter einem schweren Mangel versteh ich auch was anderes als kein Prüfzeichen am (tadelos großem!) Spiegel… was sollst machen.

LG Irene

wie ist die GENAUE Modellbezeichnung von deinem Möppi?

Ich fahr jetzt nämlich zu einem Freund der Reifenhändler ist. Hat mir schon öfter (noch legale) gebrauchte Reifen gecheckt???

Wenn er was passendes hat ruf ich dich an und sag dir den Preis.

Pete

der Dimension her ist es der einzige freigegeben Reifen, ja. Obwohl der 70er eindeutig besser zu fahren is… aber das is ja nicht die Frage…

Modell ist Ducati ZDM 600 M.Im Typenschein steht Dimension 120/60 ZR17 und 120/60 R17"45V

Lg Irene

ps bin dann eh nur mehr am Tel erreichbar übers weekend.

LG Irene

Mail :-)))))

Pete

?? eh in simmering g´wen ??- die reinsten breitfussens…

aber frag mal nach unterm link von mir- oben…
hat echtviel rumliegen
greetz bertl

KFG § 7 (1); KDV § 4
Bei Neubereifung bzw. Austausch von Reifen sind die im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid festgesetzten Reifendimensionen zu beachten. Bei Fahrzeugtypen ohne Bindung an einen Reifenhersteller dürfen nur die dort bezeichneten, allenfalls höherwertige, freigegebene Reifen gleicher Bauart,

!!! jedoch verschiedener Marken!!! ,

verwendet werden.

Pete

OHNE Bindung an einen Reifenhersteller! Bei mir steht Michelin im Typenschein. Ich werd am Montag bei der Prüfstelle anrufen und nachfragen, was die jetzt haben wollen. Und wenn die sagen es is ok mit versch. Hersteller sollen die mir das schriftlich geben, weil ich trau denen nimmer…

LG Irene

(160/70 vorgeschrieben)


nehme mal an da hast dich irgendwie in deinem verständlichen Zorn vertippt weil der Reifen muß passen maximal vorne könnens wegen dem Querschnitt was dagegen haben weil wir ja von 60 auf 70 gewechselt haben da dieser einfach besser zum fahren ist


…das das nicht so leicht wird wußte ich gleich weil ich das kenne aus eigener leidiger Erfahrung mit meiner Dose damals mit denen kannst dort null reden lauter Sesselfurzer und §Reiter :-((


greez Werner
und viel Glück bei der Suche der Teile


PS: der 58W muß der Vorderreifen sein einen HR mit der Bezeichnung gibts gar nicht :wink: