darf ich jetzt löcher in mein taferl bohren oder ned

Man lese: Im Erlass:
§ 49 Abs. 6 KFG 1967 - Anbringung von Kennzeichentafeln an Fahrzeugen
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[url=http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/query_id/0/_e1/2/_e2/2/_e3/1000/_relid/310/_relid2/1277/_id/4892/back/1/]http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/query_id/0/_e1/2/_e2/2/_e3/1000/_relid/310/_relid2/1277/_id/4892/back/1/[/url]


„“…4.) Dauernde, feste Verbindung: Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B mittels Draht entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung. Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein…„“

Zumindest war dies der Stand vom 3. Februar 2004.
Wird aber meines Wissens bei den Neuen Taferln (ab Heute) auch gültig sein.

lg KTMike