EU-Kennzeichen Befestigung ?

Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein.
„Eine feste Verbindung der Kennzeichentafeln mit dem Fahrzeug liegt nur dann vor, wenn die Kennzeichentafeln angeschraubt oder angenietet wurden. Die Verbindung mit Draht entspricht nicht dem Erfordernis der festen Verbindung.“
Erlass des Verkehrsministeriums vom 16.5.1985, GZ 70.303/13-IV/3-84.