Motorrad-Leasing immer beliebter

Vor- und Nachteile des Finanzierungsmodells

Leasing ist eine beliebte Möglichkeit, sich ein Fahrzeug zu kaufen. Neben dieser Variante gibt es noch andere Alternativen, wie den Barkauf oder eine Finanzierung. Alle drei Modelle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, die es zu untersuchen gilt.

Motorrad-Leasing wird immer beliebter – Vor- und Nachteile des Finanzierungsmodells

Leasing ist eine beliebte Möglichkeit, sich ein Fahrzeug zu kaufen. Neben dieser Variante gibt es noch andere Alternativen, wie den Barkauf oder eine Finanzierung. Alle drei Modelle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, die es zu untersuchen gilt. Der Fokus liegt jedoch in diesem Artikel auf dem Leasingmodell. Dennoch werden im Einführungskapitel zunächst die Grundlagen der unterschiedlichen Kaufmöglichkeiten dargelegt, bevor im eigentlichen Text das Konzept des Leasings eingehender erläutert wird. Hier liegt der Schwerpunkt auf den finanziellen Rahmenbedingungen, dem Ablauf, den Vor- und Nachteilen sowie Besonderheiten, wie beispielsweis der Vorgehensweise bei einem Unfall oder bei hohen Sachschäden am Motorrad.

1. Grundlagenwissen – die drei Finanzierungsarten im Überblick

a.Barkauf Diese Variante gehört zu den beliebtesten, da durch den direkten Kauf keine Zinsen bezahlt werden müssen. Darüber hinaus hat der Motorradhalter eine uneingeschränkte Verfügung über das Fahrzeug, was ihm beim Leasing nicht vorbehalten ist. Zinsen oder weitere zusätzliche Kosten, die bei einer Finanzierung anfallen, sind bei einem direkten Kauf nicht von Belang. Hochzurechnen gilt es jedoch, wenn ein Konto aufgelöst werden muss, um den Barkauf stemmen zu können. Denn in diesem Fall verzichtet der Käufer auf die Zinsen, die durch das Sparen erwirtschaftet werden können. Des Weiteren ist es wichtig, etwas Geld aufzuheben, um unvorhersehbare Anschaffungen zahlen zu können. Dieses Geld darf also bei einem Barkauf keinesfalls verplant werden.

b.Finanzierung Wie beim Barkauf auch, verfügt der Käufer schlussendlich über das Motorrad. Das heißt, ist die Finanzierung abgeschlossen, so geht das Fahrzeug in den Besitz des Fahrers über. Dies ist ein großer Unterschied zum Leasing, bei welchem das Motorrad aufgrund einer Gebrauchsüberlassung zunächst nicht dem Fahrer gehört. Insgesamt kann zwischen unterschiedlichen Finanzierungsarten unterschieden werden. Bei vielen Fahrzeugen gibt es die Möglichkeit, den Kredit entweder über einen Hersteller-oder über eine außenstehende Bank aufzunehmen. Beide Alternativen haben Vor- und Nachteile. Welt.de bietet weiterführende Informationen, die die Kreditaufnahme bei einem Motorrad näher erläutern.

c.Leasing Die dritte Variante lohnt sich besonders bei Fahrzeugen, die als Betriebsausgaben deklariert werden können. Hierfür muss der Motorradhalter beim Finanzamt eine betriebliche Nutzung des Fahrzeugs erwirken. Dies ist beispielsweise bei Kurierfahrzeugen möglich. Darüber hinaus ist von Vorteil, dass nach Ablauf des Vertrags immer ein neues Modell gefahren werden kann und, dass die monatlichen Raten zum Teil niedriger sind als die regelmäßige Tilgung des Kredits. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge im Anschluss nicht verkauft werden, wenn der Vertrag ausläuft. Im Gegenteil, der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit zu wählen, ob das Fahrzeug aufgekauft oder abgegeben werden soll. Dieses Leasingangebot bietet einen groben Überblick über die Kosten, die für Maschinen mit einem Wert von 15.000 sowie einem Wert von 5000 Euro veranschlagt werden.

2. Bonitätsprüfung beim Leasing

Die meisten Anbieter setzen eine gesicherte Bonität beim Leasing voraus. Dies wird anhand der Schufa-Auskunft gewährleistet. Allerdings entsprechen nicht alle Angaben immer der Wirklichkeit, denn oftmals sind die Einträge schlicht alt oder sogar inkorrekt. Verixox.de informiert über die Studienergebnisse, die diesen Umstand veröffentlichten. Denn durch falsche Schufa-Einträge kann nicht jedes Leasingangebot wahrgenommen werden. Stattdessen müssen sich Leittragende mit den Angeboten zufriedengeben, die auf die Prüfung verzichten. Die Institution arbeitet jedoch nicht immer korrekt. Es ist daher empfehlenswert, vor der Aufnahme eines Leasingangebots eine eigene Schufa-Auskunft einzuholen, um zu kontrollieren, ob die Angaben dort auch tatsächlich korrekt sind. Dieser Link führt zu der Schufa-Bonitätsauskunft, um die Angabe über die eigene Bonität zu überprüfen. Ist das nicht der Fall, so kann eine Korrektur der Daten beantragt werden. Die Schufa ist laut § 35 BDSG dazu verpflichtet, fehlerhafte Auskünfte entweder komplett zu löschen oder zu korrigieren.

3. Der Ablauf des Leasings

Die Vorgehensweise unterteilt sich in unterschiedliche Aspekte. Zum einen die Wahl des Fahrzeuges, die Festlegung des Vertrags, die unterschiedlichen Modelle sowie den eigentlichen Vertragsabschluss. Wurde ein passendes Fahrzeug gefunden, so geht es um grundlegende Fragen. Es gibt verschiedene Vertragsarten, die in Betracht zu ziehen sind. Beispielsweise der Vertrag mit Restwertabrechnung, mit Andienungsrecht oder auch ein Vertrag mit Kilometerabrechnungsmodell.

Der Vertrag mit Restwertabrechnung besteht aus einer Sonderzahlung, die bereits zu Beginn anfällt, den Leasingraten sowie dem Restwert, der zum Schluss mit dem Fahrzeugwert verrechnet wird und ebenfalls zu zahlen ist. Dieser Umstand wird auch Restwertrisiko genannt. Der Vertrag mit Andienungsrecht beinhaltet ebenfalls eine Kalkulation des Restwerts. Ist der eigentliche Restwert niedriger als der kalkulierte, so ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Fahrzeug zu kaufen. Ist das nicht der Fall, also ist der eigentliche Restwert höher, so wird die Leasinggesellschaft das Motorrad selbst verkaufen. Letzte Möglichkeit ist das Kilometerabrechnungsmodell, bei welchem die Raten anhand der Gesamtkilometerleistung errechnet werden. Im Anschluss ist das Fahrzeug wieder abzugeben. Wird die Kilometeranzahl jedoch überschritten, so ist ein Mehrkilometersatz zu entrichten, welcher ebenfalls festzulegen ist.

Darüber hinaus gibt es eine Freigrenze, die beinhaltet, dass Fahrzeuge, die über diese Kilometerzahl kommen, zusätzliche Gebühren entrichten müssen, allerdings im Gegenzug eine Erstattung erhalten, wenn die Kilometerzahl unterschritten wird. Zum Vertragsschluss kommt es schließlich, wenn sich beide Parteien auf ein Modell geeinigt haben. Die Leasingzeit startet, wenn der Händler dem Leasingnehmer das Fahrzeug übergibt. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls, eine reguläre rechtliche Grundlage gibt es dafür allerdings nur bei den Restwertverträgen. Die meisten Leasinganbieter bieten dies von sich aus jedoch auch bei anderen Varianten an.

Die Leasingrate selbst setzt sich zusammen aus der Differenz zwischen dem herkömmlichen Anschaffungspreis sowie dem Restwert, der nach Ende der Laufzeit noch besteht. Des Weiteren erhebt die Leasingagentur Kosten, die für Formalitäten wie beispielsweise die Überwachung des Vertrages entstehen. Als drittes sind die Refinanzierungskosten zu nennen sowie ein Risikozuschlag, der bei Fahrzeugen, deren Wert extremen Schwankungen unterliegt, zu zahlen ist.

4. Vor- und Nachteile des Leasings

Die Vor- und Nachteile des Leasings liegen folglich auf der Hand. Während beim Barkauf der Inhaber frei über das Fahrzeug verfügen kann, ist dies beim Leasing eines Motorrads nicht der Fall. Ob das als Nachteil ausgelegt werden kann ist jedoch zweifelhaft, denn im Gegenzug verfügt der Leasingnehmer regelmäßig über neue Fahrzeuge, denn sobald der Vertrag ausläuft kann er, vorausgesetzt er hat die richtige Vertragsvariante gewählt, auf ein neues Motorrad zurückgreifen. Ein Nachteil sind jedoch die Gebühren, die anfallen können, wenn die festgeschriebene Kilometeranzahl überschritten wird. Der größte Vorteil, der gerade Unternehmer zu einem Leasingvertrag tendieren lässt, sind die steuerlichen Vorteile, denn die Raten sind, vorausgesetzt das Finanzamt akzeptiert das Fahrzeug, voll von der Steuer absetzbar. Die Kalkulation eines Leasingvertrages ist einfacher als bei einem herkömmlichen Kredit, da der Vertrag nicht auf Zinsänderungen reagieren muss.

Dadurch entsteht eine Planungssicherheit, die für viele Verbraucher von großer Bedeutung ist. Allerdings existieren auch Nachteile. So gibt es keinen Eigentumserwerb, denn bei vielen Verträgen geht das Fahrzeug zum Vertragsende wieder in den Besitz der Leasinggeber. Des Weiteren sind die Gesamtkosten höher als bei einem Barkauf und die Vertragslaufzeit ist in der Regel nicht kündbar. Der Leasinggeber hat hingegen die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn es der Geber regelmäßig versäumt, seine Raten zu bezahlen. Dazu können zusätzlich noch eventuelle Schadensersatzforderungen kommen.

5. Nützliche Informationen für das Motorradleasing

  • Vorgehen bei einem Fahrzeugmangel Ein Verbraucher, der auf ein Leasingfahrzeug zurückgreift, verfügt über die gleichen Rechte, die einem normalen Käufer auch zustehen. Er hat die Möglichkeit binnen einer zweijährigen Frist Nachbesserungen oder Nacherfüllungen bei Mängeln geltend zu machen. In besonderen Fällen darf er außerdem von dem Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn Mängel schlicht nicht repariert werden. Allerdings sind für diesen Schritt erhebliche Missstände seitens der Leasinganbieter von Nöten. Bei normalen Fehlern ist es also nicht möglich, die Raten einzubehalten oder zu kürzen.
  • Was passiert bei einem Unfall? Zunächst muss der Leasingnehmer den Geber sofort über den Schaden aufklären sowie die Versicherung benachrichtigen. Kündigungen sind in diesem Fall in der Regel nicht möglich, lediglich unter bestimmten Umständen, beispielsweise wenn die Kosten für eine Reparatur höher sind als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Der Leasinggeber hat dann jedoch die Möglichkeit, einen Kündigungsausfallschaden geltend zu machen.

6.Fazit – Leasing besonders im Geschäftsleben von Vorteil

Die Vor- und Nachteile eines Leasingvertrages zeigen, dass gerade Unternehmer, die in der Lage sind, die Raten von der Steuer abzusetzen, von diesem Modell profitieren. Dieser Zeitungsartikel zeigt auf, dass in Deutschland auch immer mehr Motorradfahrer auf Leasingfahrzeuge zurückgreifen. Insgesamt 80 Prozent dieser Personen entscheiden sich im Anschluss an die Finanzierung, das Fahrzeug auch zu behalten. Meistens läuft bei Motorrädern der Vertrag über 12 bis 36 Monate. Bis Ende der Frist hält die Leasingfirma den Fahrzeugbrief ein. Ob dieses Modell passend ist, kann pauschal nicht beantwortet werden, da alle Finanzierungsvarianten diverse Vor- und Nachteile haben. Fakt ist jedoch, gerade für Selbstständige ist das Leasingmodell die günstigste Alternative und aus diesem Grund so beliebt.

Bericht vom 15.04.2015 | 211.599 Aufrufe

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