Bike und Versicherung

Motorradfahren und Versicherung auf der Rennstrecke.
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Motorrad auf dem Heckträger: Sicherheit und Versicherung

Je wertvoller ein Gegenstand ist, desto mehr Vorsicht ist geboten. Sowohl in der Praxis als auch rechtlich. Wer mit seinem Rennmotorrad ein Wochenende an der Rennstrecke plant, sollte deswegen auf einen sicheren Transport achten und außerdem die Versicherung anpassen.

 

Zunächst die Versicherung klären

 

Die richtige Befestigung ist das A und O. Besitzer von Rennmaschinen sind oft mit Transportern unterwegs, da es dort mehr Stauraum für die Ausrüstung gibt, außerdem kann man zur Not sogar in ihnen übernachten. Dazu kommt das Gewicht: Rennmaschinen wiegen mehr als Fahrräder, und für dieses Gewicht muss die Rückwand des Autos stark genug sein. Die Leistung ebenfalls: Transporter sind zwar keine Sportwagen, doch meistens mit Turbodieseln ausgestattet. Dort ist naturgemäß viel Drehmoment mit an Bord, sodass auch Anstiege wie auf dem Weg zum High Bike in Ischgl kein Thema sind.

Es spricht also vieles für einen Transporter. Dementsprechend groß ist das Angebot an Heckträgern für Mercedes Sprinter, VW LT und Co; auch für kleinere Transporter wie den T5 gibt es passende Modelle.

Dennoch sollte die Versicherung nicht vernachlässigt werden. Der KFZ-Versicherungsvergleich auf Verivox gibt Aufschluss über das Angebot auf dem Markt. Auch Transporter kommen dabei nicht zu kurz, wie der Blick in die Versicherungslandschaft zeigt. Die Preisregion ist normalen PKWs recht ähnlich: Je nach SF-Klasse kann ein Sprinter schon für 500 Euro im Jahr versichert werden.

Wichtig ist außerdem die Frage, ob der Heckträger in der KFZ-Versicherung mitversichert ist. Zu finden ist diese Info in der Police, und zwar im Abschnitt Liste der versicherten Teile. Generell gilt, dass alle am Auto angebrachten Teile mitversichert sind doch nachfragen schadet nicht. Auch dabei geht es ins Detail, da die Versicherung nicht bei allen Vorkommnissen greift. Per Zusatzversicherung kann jeglichen Eventualitäten vorgebeugt werden, besonders wegen der wertvollen Fracht auf dem Träger.

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Nächster Schritt: Was sagt der TÜV?

 

Nachdem die Versicherungsfrage geklärt ist, geht es an die technische Seite. Dabei ist nicht nur relevant, dass man Träger und Maschine fachgerecht befestigt, sondern auch, welche Anforderungen der Aufbau erfüllen muss. Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) darf die Reise nämlich gar nicht erst angetreten werden. Ganz wichtig dabei: der TÜV. Der Heckträger muss von der Prüfstelle abgenommen werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Nutzt man einen Heckträger ohne TÜV-Erlaubnis, drohen hohe Bußgelder, bei einem Unfall steht außerdem der Versicherungsschutz in Frage und das kann noch deutlich teurer werden.

Diese Regelung gilt einheitlich sowohl für gekaufte als auch für selbstgebaute Heckträger. Während es bei Markenprodukten logisch ist, dass sie die Kriterien (normalerweise) erfüllen, sollte man beim Selbstbau besonders aufmerksam sein. Eine Eintragung ist trotzdem nicht erforderlich, sofern der Heckträger folgende Bedingungen erfüllt:

  • Die Konstruktion muss mit Schrauben befestigt sein.
  • Man muss sie ohne zerstörerische Handlung vom Fahrzeug lösen können (was zum Beispiel bei angeschweißten Lösungen nicht zutrifft)
  • Lichtanlage und Kennzeichen müssen komplett sichtbar sein
  • Der Anbau darf die zulässige Gesamtlänge des Fahrzeugs nicht überschreiten (gemäß §32 Abs. 3), außerdem darf er an den Seiten nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst
 

Laut geltendem Recht: Heckträger ist gleich Heckträger

 

Doch selbst wenn all die genannten Kriterien erfüllt sind, gilt immer noch: Eigene Fahrlässigkeit schützt vor Strafe nicht. Löst sich die Befestigung während der Fahrt, und sei es nur das Motorrad selbst, trifft den Fahrer die volle Schuld, da er für die Sicherung der Ladung verantwortlich ist, unabhängig von TÜV-Stempeln und Gutachten. Dabei spielt es keine Rolle, welches Objekt auf dem Heckträger transportiert wird. Dazu ein Zitat aus dem Merkblatt des VdTÜV (Verband der Technischen Überwachungsvereine):

Die Anforderungen gelten für alle fest angebrachten oder abnehmbaren Tragesysteme am Heck von PKW und Wohnmobilen.
Ob Rennmaschine oder Fahrrad, macht rechtlich also keinen Unterschied. Finanziell dafür umso mehr, schließlich sind SuperDuke und Co. Anschaffungen im Wert eines Mittelklasseautos. Alleine deswegen sollte man sich bei der Befestigung keine Nachlässigkeiten erlauben.

 

Interessante Links:

Text: 1000ps
Fotos:
Jupiterimages/Photos.com/Thinkstock

Autor

Bericht vom 27.05.2014 | 17.848 Aufrufe

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