Motorrad ins Ausland

Mit dem Motorrad ins Ausland: Was Biker wissen müssen.
Eine gelungene Auslandstour bleibt immer in Erinnerung
Eine gelungene Auslandstour bleibt immer in Erinnerung.
 

Mit dem Motorrad ins Ausland: Was Biker wissen müssen

Eine Tour mit dem Motorrad durch ein fremdes Land diesen Traum hegen viele Biker. Wer vorhat, ihn erstmalig in die Tat umzusetzen, klärt bereits vor der Abreise wichtige Fragen: Ist das Motorrad korrekt gekennzeichnet? Muss ich bestimmte Dokumente mitführen? Gelten im Zielland abweichende Verkehrsregeln?

 

Korrekte Kennzeichnung des Motorrads

Bei Touren im Ausland ist für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, eine geeignete Kennzeichnung Pflicht. Halter älterer Modelle, die noch mit einem DIN-Kennzeichen ausgestattet sind, sind verpflichtet, gut sichtbar einen ovalen D-Aufkleber anzubringen. Für Motorräder, die nach dem 1. Januar 1995 zugelassen wurden, ist eine derartige Kennzeichnung oft nicht mehr notwendig. Seit diesem Datum konnten Biker ihren fahrbaren Untersatz optional mit einem sogenannten EU-Kennzeichen versehen.

 

Oben EU-Flagge, unten Nationenkürzel  so sieht das EU-Kennzeichen aus
Oben EU-Flagge, unten Nationenkürzel so sieht das EU-Kennzeichen aus.
 

Ab dem 1. Januar 2000 waren diese Kennzeichen bei Neuzulassungen und Ummeldungen sogar Pflicht. Biker erhalten heute also bei sämtlichen Vorgängen, die ein neues Nummernschild erforderlich machen, das perfekte Motorradkennzeichen für ihre geplante Tour ins Ausland.

Der Vorteil: Wer mit einem EU-Kennzeichen innerhalb der EU unterwegs ist, braucht sein Motorrad nicht mehr mit einem zusätzlichen Aufkleber verschandeln. Das Aussehen des Kennzeichens für Motorräder und auch Autos unterscheidet sich in den Mitgliedsländern im Übrigen kaum. Im oberen Bereich sind die zwölf gelben Sterne der europäischen Flagge und im unteren Bereich in weißen oder gelben Großbuchstaben der Ländercode zu sehen. Beide stehen auf einem blauen Band am linken Rand des Nummernschildes, wobei dieses bei zweizeiligen Kennzeichen, zu denen auch Motorradkennzeichen zählen, vor der oberen Zeile platziert ist.

 

Die wichtigsten Dokumente im Gepäck

Minderjährige Fahrer müssen vor der Reise prüfen, ob Sie im Zielland mit ihrem Führerschein fahren dürfen. Einige EU-Staaten behalten es sich vor, die Gültigkeit des Führerscheins für unter 18-Jährige nicht anzuerkennen. Zu diesen Ländern gehören derzeit die Niederlande, Belgien und Griechenland. In Österreich wurde die entsprechende Regelung zu Beginn des Jahres gekippt, sodass minderjährige Fahrer nun auch dort die Straßen unsicher machen dürfen.

Neben einem gültigen Führerschein sollten Sie auch die grüne Versicherungskarte dabeihaben. Zwar ist das Mitführen dieser Karte lediglich im Nicht-EU-Ausland Pflicht, jedoch erleichtert sie auch innerhalb der EU die Abwicklung von Schäden. Auch der ADAC rät Auto- und Motorradfahrern ausdrücklich dazu, die grüne Versicherungskarte im Ausland mitzuführen. Die Karte bescheinigt, dass das Motorrad haftpflichtversichert ist, und enthält außerdem Daten zum Motorrad selbst, seinem Halter sowie dessen Motorradpolice. Die Versicherungskarte erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Haftpflichtversicherer.

Andere Länder, andere Tempolimits

Seien Sie sich dessen bewusst, dass die Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln in den meisten europäischen Ländern härter ausfallen als in Deutschland. Mit Ausnahme von Osteuropa sind die Bußgelder fast überall höher, und wer das Bußgeld nicht sofort zahlen kann, muss etwa in Italien sogar mit einer vorübergehenden Beschlagnahmung des Motorrads rechnen. Biker sollten insbesondere die Tempolimits für Motorräder kennen. Wie unterschiedlich die Geschwindigkeitsbegrenzungen geregelt sein können, zeigt das Beispiel Frankreich:

  1. Im Normalfall gelten folgende Tempolimits: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h.
  2. Fahranfänger, die die Führerscheinprüfung vor weniger als zwei Jahren bestanden haben, müssen sich an andere Beschränkungen halten: Für sie gelten außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Dieselben Begrenzungen sind bei Nässe einzuhalten.

In anderen Ländern gelten wiederum abweichende Regelungen. Wir raten: Fahren Sie bei Ihren Auslandstouren lieber etwas gemächlicher! Wie sollten Sie auch sonst den Blick auf die vorbeiziehenden Landschaften genießen können?


 

 

Fotos: Jupiterimages/Polka Dot/Thinkstock, Hemera Technologies/AbleStock.com/Thinkstock

Autor

Bericht vom 01.08.2013 | 7.809 Aufrufe

Du hast eine Neue?

Verkaufe dein Gebrauchtmotorrad im 1000PS Marktplatz.

Inserat erstellen

Empfohlene Berichte

Pfeil links Pfeil rechts